Kühlschrankgeschäft Bewertungen & Top Anbieter in Berlin
Anbieter in der Kategorie Kühlschrankgeschäft in Berlin
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Muss 5 Sterne geben, einfach top.Von Anfang der Planung bis Aufbau der Küche super gelaufen.
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Wir haben vor anderthalb Jahren eine Küche bei KD planen lassen und gekauft. Diese Küche war für ihre Größe und Ausstattung sehr teuer. Wir dachten aber, dass es gut sei einen Profi machen zu lassen und dann Garantie zu haben. Seit 4 Monaten versuche ich das Küchenstudio jetzt zu erreichen, weil die Silikonfugen plötzlich verschwinden und sich die Fronten verziehen. Es meldet sich einfach keiner zurück. Ich habs auf verschiedenen Wegen versucht. Ich bin sehr sauer und kann dieses Küchenstudio unter keinen Umständen empfehlen. Viel zu teuer für das was sie bieten und dann auch noch ein schlechter Service bzw. irgendwann gar kein Service mehr. Update 1: nach mehr als einem Jahr haben sie sich immer noch nicht gemeldet. Aber sie hatten die Zeit einen Anwalt auf meine Rezension hier zu hetzen… Update 2: Der Anwalt hatte keine Chance, weil alles was ich hier berichte stimmt. Support gabs trotzdem immer noch nicht. Nach ein paar Jahren löst sich jetzt der erste Oberschrank von der Wand. Bin gespannt wann er mir auf den Kopf fällt… Vielleicht kann ICH ja danach noch nen Anwalt schicken…
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Lautsprecher kam zeitig und gut verpackt an. Alles gut 👍🏻
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Nicht sehr vertrauenswürdige Marketingstrategie. Wollte einen Yamaha Receiver ordern. Aufgrund der zahlreichen schlechten Bewertungen v.a. auch bezüglich Lieferzeiten, stellte ich eine Anfrage bezüglich Lieferzeiten..Die Antwort war einen Tag später folgende: Der Preis von 1.299 € bezog sich auf ein Ausstellungsstück, das mittlerweile bereits verkauft wurde. ...Trotzdem möchten wir Ihnen gerne entgegenkommen und können Ihnen den Yamaha R-N1000A in Schwarz aktuell für 1.399 € anbieten – das entspricht einem Nachlass von 100 € auf den regulären Preis. Der Verstärker ist lagernd und versandbereit, sodass einem schnellen Versand nichts im Wege stehtDir Antwort des Mitarbeiters kam einen Tag später, das nun erfolgte Angebot ist kein Angebot sondern Standard. Aber die Frechheit per se ist folgende: Ich habe soeben die Webseite von Tonhaus Melodie nach nun 24 Stunden wieder besucht und das Angebot ist nach wie vor als Topangebote ausgeschrieben, der Verstärker wird als neu offeriert und lagernd und versandbereit. Zusammengefasst dürfte das nach HGB den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen.Ich rate zur Vorsicht und zur gezielten Nachfrage vor einer Bestellung, um negative Erfahrungen im Nachhinein zu minimieren Nachtrag auf die Antwort des Verkäufers: 1, eine Aktualisierung der eigenen Webseite dauert keine 48 Stunden 2. Ich habe einen Screenshot heute von Ihrem Topangebot gemacht, das kann ich jederzeit publizieren. Dieser Screenshot ist somit am 3. Tag durchgeführt worden. In diesem Screenshot und dem dazugehörigen Angebot ist weder von einer B-Ware die Rede, noch eine beschränkte Stückzahl hinterlegt. Ich könnte den Bestellprozeß für einen neuen Verstärker komplett durchführen. Sollten dies bereits einige Kunden gemacht haben und Ware zu Ihrem beworbenen Topangebot bestellt haben, werden Sie den Kunden also Ihre Version des gebrauchten Einzelstückes mitteilen und wie in meinem Fall ein schlechtes Angebot nahelegen. Dies ist laut HGB verboten. Es ist Irreführung des Kunden, falsche Angebotserstellung, zudem ein Angebot in angemessener Stückzahl vorrätig sein muss, und einige Verstöße mehr. Als Geschädigter möchte ich zumindest durch die Offenlegung der Fakten, anderen Kunden eine objektive Einschätzung ermöglichen.