Heimkinofachhandel Bewertungen & Top Anbieter in Berlin
Anbieter in der Kategorie Heimkinofachhandel in Berlin
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Kauft auch die älteren Vinyl-Tontrager an.
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Leider Mangelhaft, ich wollte eine Kostenvoranschlag haben, wurde lediglich 50€ los und weiß bis heute nicht genau was kaputt ist. Nur schwammige Aussagen, die man vorher schon erahnte. Schade.
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Toller Service und freundliches, kompetentes Personal vor Ort. Inzwischen haben wir etliche Produkte von Teufel in Betrieb und bisher keinerlei Probleme. 👹
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Hallo Ich habe eine Soundbar bestellt (Werbeangebot) Dazu ein 100 Euro Payback Gutschein eingelöst. Adresse eingegeben, mit Apple Pay bezahlt. Nun Gutschein ist weg, Teufel will das ich mich mit Payback in Verbindung setze? Hallo warum? 🤔 Mail Mitteilung, es ist keine Bestellung zu Stande gekommen? Aha? Wenn hier eine Lösung kommt Update! Vergesst es!
Letzte Positiv Bewertung
Lautsprecher kam zeitig und gut verpackt an. Alles gut 👍🏻
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Nicht sehr vertrauenswürdige Marketingstrategie. Wollte einen Yamaha Receiver ordern. Aufgrund der zahlreichen schlechten Bewertungen v.a. auch bezüglich Lieferzeiten, stellte ich eine Anfrage bezüglich Lieferzeiten..Die Antwort war einen Tag später folgende: Der Preis von 1.299 € bezog sich auf ein Ausstellungsstück, das mittlerweile bereits verkauft wurde. ...Trotzdem möchten wir Ihnen gerne entgegenkommen und können Ihnen den Yamaha R-N1000A in Schwarz aktuell für 1.399 € anbieten – das entspricht einem Nachlass von 100 € auf den regulären Preis. Der Verstärker ist lagernd und versandbereit, sodass einem schnellen Versand nichts im Wege stehtDir Antwort des Mitarbeiters kam einen Tag später, das nun erfolgte Angebot ist kein Angebot sondern Standard. Aber die Frechheit per se ist folgende: Ich habe soeben die Webseite von Tonhaus Melodie nach nun 24 Stunden wieder besucht und das Angebot ist nach wie vor als Topangebote ausgeschrieben, der Verstärker wird als neu offeriert und lagernd und versandbereit. Zusammengefasst dürfte das nach HGB den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs erfüllen.Ich rate zur Vorsicht und zur gezielten Nachfrage vor einer Bestellung, um negative Erfahrungen im Nachhinein zu minimieren Nachtrag auf die Antwort des Verkäufers: 1, eine Aktualisierung der eigenen Webseite dauert keine 48 Stunden 2. Ich habe einen Screenshot heute von Ihrem Topangebot gemacht, das kann ich jederzeit publizieren. Dieser Screenshot ist somit am 3. Tag durchgeführt worden. In diesem Screenshot und dem dazugehörigen Angebot ist weder von einer B-Ware die Rede, noch eine beschränkte Stückzahl hinterlegt. Ich könnte den Bestellprozeß für einen neuen Verstärker komplett durchführen. Sollten dies bereits einige Kunden gemacht haben und Ware zu Ihrem beworbenen Topangebot bestellt haben, werden Sie den Kunden also Ihre Version des gebrauchten Einzelstückes mitteilen und wie in meinem Fall ein schlechtes Angebot nahelegen. Dies ist laut HGB verboten. Es ist Irreführung des Kunden, falsche Angebotserstellung, zudem ein Angebot in angemessener Stückzahl vorrätig sein muss, und einige Verstöße mehr. Als Geschädigter möchte ich zumindest durch die Offenlegung der Fakten, anderen Kunden eine objektive Einschätzung ermöglichen.