Arbeitsvermittlung Bewertungen & Top Anbieter in Erlangen

Anbieter in der Kategorie Arbeitsvermittlung in Erlangen

Insgesamt haben wir
2 Anbieter
mit
34 Bewertungen
gefunden.
5.0
20 Bewertungen aus 1 Quelle
Schuhstraße 1 | 91052Erlangen

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Robin F auf
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Ich möchte mich herzlich bei I.K. Hofmann, insbesondere bei Frau Essiz, für die tolle Zusammenarbeit bedanken. Von Anfang an habe ich mich bestens betreut gefühlt. Frau Essiz war stets freundlich, hilfsbereit und immer zur Stelle, wenn ich Unterstützung brauchte. Sie hat sich um alle Anliegen schnell und zuverlässig gekümmert und stand mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Kommunikation war immer klar und transparent, und ich habe mich durchgehend ernst genommen und geschätzt gefühlt. Dank Frau Essiz habe ich mich in meiner Tätigkeit sicher und gut aufgehoben gefühlt, was die Arbeit in der Zeitarbeit für mich zu einer sehr positiven Erfahrung gemacht hat. Vielen Dank für die tolle Zusammenarbeit und die schöne Zeit! Ich kann I.K. Hofmann und insbesondere Frau Essiz nur weiterempfehlen. 🙂

4.6
14 Bewertungen aus 1 Quelle
Martinsbühler Str. 4 | 91054Erlangen

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Esra D auf
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Frau Heckmeier und Frau Keitel Vielen Dank an Sie und Ihr Team für den fürsorglichen, verständnisvollen, menschlichen und klaren Umgang mit mir. Sie boten mir die Möglichkeit, in kurzer Zeit in einem Qualitätsunternehmen zu arbeiten. An diesem Mittwoch beginnt für mich das Leben neu. I. K. Hofmann Group Nummer eins

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Dominic L auf
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Durch den Bekanntenkreis erfahren das diese Zeitarbeit unbefristete Verträge bei Beendigung eines Einsatzes vorsorglich kündigt, und einsatzfreie Zeiten einfach negativ auf das Zeitkonto umlegt, was eigentlich so nicht rechtens ist. Sowas ist ein absolutes NO GO. Diese Zeitarbeit bedeutet purer Stress, entweder man kennt sich nicht aus und sagt immer ja, oder man macht sich Gedanken. Quelle aus dem Internet: „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nun wieder in einem bemerkenswerten Urteil klar gestellt, dass diese Praxis gegen den Tarifvertrag und geltendes Recht verstößt (AZ 15 Sa 982/14). Im Arbeitsvertrag wird in der Regel eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der tariflichen Arbeitszeit vereinbart. Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto sind nicht dazu da, diese in der Nichteinsatzzeit, auch Garantiezeit genannt, abzufeiern.“ „Personaldienstleister sind nicht berechtigt, für einsatzfreie Zeiten Plusstunden vom Arbeitszeitkonto abzubauen. Auf ein entsprechendes Urteil des LAG Hamm (Az. 6 Sa 1022/19) vom Januar macht die Kanzlei HK2 aufmerksam. Ähnlich wie andere Gerichte in der Vergangenheit (u.a. das BAG im Jahre 2014) urteilte das LAG Hamm, dass Vereinbarungen unwirksam sind, die es dem Personaldienstleister ermöglichen, das Arbeitszeitkonto in verleihfreien Zeiten - uneingeschränkt und einseitig - abzubauen. Sollte ich einmal in der Situation sein keine Arbeit zu haben, würde ich auf keinen Fall zu dieser Zeitarbeit gehen.

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