Anwalt für Immobilienrecht Bewertungen & Top Anbieter in Schwetzingen

Anbieter in der Kategorie Anwalt für Immobilienrecht in Schwetzingen

Insgesamt haben wir
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14 Bewertungen aus 1 Quelle
Mannheimer Str. 5 | 68723Schwetzingen
Heute:09:00 - 13:00, 14:00 - 17:00

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Carsten auf
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Super Rechtsanwalt!

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Jan K auf
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Herr Wettstein, gem. der §§ 675, 627 Abs. 1 BGB entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung das damals aufgrund einer Empfehlung im guten Glauben an Ihre Kompetenz und Ernsthaftigkeit erteilte Mandat wegen Untätigkeit, wegen Ihrer Lüge im Rahmen des Mahnverfahrens, wegen mehreren offensichtlichen Verfahrensfehlern und wegen unseres mehr als vollumfänglichen Vertrauensverlusts in Sie als Mensch, als Person, vor allem aber wegen des Vertrauensverlusts in Sie als Anwalt. Des Weiteren widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Ihnen erteilte Vollmacht. (....) Wir sind sprichwörtlich fassungslos über das, was Sie hier nach 1,5 Jahren abgeliefert und eben nicht geleistet haben. Genau wie wir haben Sie das für Sie-, aber noch viel mehr für uns drei als junge Familie mehr als katastrophale Ergebnis im Nachgang zur offensichtlich dringend nötigen juristischen Nachhilfe von Herrn Richter Dr. xxx für sie und ihrem damit einhergehenden Gesichtsverlust in der Anhörung von letzter Woche wohl kommen sehen und wahrscheinlich sind sie deshalb heute nicht zur Urteilsverkündung erschienen. In Anbetracht der Tatsache, dass an dieser Sache unsere Existenz hängt, hätten wir allerdings trotzdem erwartet, Sie heute bei der Urteilsverkündung zu sehen! Mit diesem wahrlich eindeutigen Urteil heute und nach einem guten, langen und sprichwörtlich erhellenden Gespräch mit Herrn Richter Dr. xxx unter 4 Augen im Anschluss an die Verkündung von heute Mittag werden wir ab Montag weiterarbeiten und jetzt leider und unnötigerweise an mindestens 2 Baustellen, die es beide nicht gäbe, wenn Sie ihren Job ausreichend oder wenigstens nur mangelhaft gemacht hätten. (....) Da in diesem unseren Fall über ihr offensichtliches juristisches Vollversagen von der Mandatsübernahme bis zur Urteilsverkündung hinaus auch ganz offensichtliche und objektive Verstöße gegen mehrere Paragraphen der BORA und m.E.n. insgesamt auch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, behalten wir uns für den Fall, dass wir vor dem offiziellen Erheben von Schadenersatzansprüchen keine bilaterale Einigung bzgl. der bisher an Sie geflossenen Gelder erzielen und eine Rückzahlung der von ihnen erhobenen Kosten nicht erfolgt, nach einem telefonischen Erstgespräch von heute auch die Hinzuziehung und die schriftliche Inkenntnissetzung der Anwaltskammer in BW vor. (.....) Bis dahin Herr Wettstein und Ihnen eine gute Besserung! Jan Kröhl und Familie P.S. Ich bete für alle weiteren Mandanten von Ihnen, die Ihnen unglücklicherweise vielleicht ebenfalls vertraut haben und demnächst genau wie wir mit Ihnen bei Herrn Richter Dr. xxx im Amtsgericht Schwetzingen in die Verhandlung müssen, dass die von ihnen nicht genauso frontal vor die Wand gefahren werden wie wir. Nach dem Eindruck, den Sie in unserer Sache dort hinterlassen haben, werden die göttlichen Beistand nämlich dringend brauchen! -------------- Tenor von Richter Dr. xxx nach der Urteilsverkündung: "Herr Wettstein hatte, über die Frage nach dem richtigen Rechtsmittel auf die Beschlussanfechtungsklage von X und über die Frage bzgl. der Gültigkeit der Einladung hinaus, übrigens auch gar keine gültige Prozessvollmacht, da es eine WEG, die ihm die entsprechende Vollmacht hätte ausstellen- und in deren Namen er den Prozess hätte führen können, in diesem Fall gar nicht gibt. Der Beschluss aus dem Protokoll von 2020, zwei nicht zuständige natürliche Personen als Verwalter zu benennen, sind nicht nur ungültig, sondern nichtig, und schon alleine insofern war die Einladung zur WEG-Sitzung ungültig, was Herrn Wettstein eigentlich von Anfang an hätte glasklar sein müssen, da gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum, das habe ich ihm in der Anhörung ja auch schon erläutern müssen. Zu Ihrer Frage, ob es sich hier um offensichtliche Verfahrensfehler handelt, darf- und werde ich mich nicht äußern." (.........)

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