Rechtsdienstleistungen & Verwaltung Bewertungen & Top Anbieter in Schwetzingen
Anbieter in der Kategorie Rechtsdienstleistungen & Verwaltung in Schwetzingen
Letzte Positiv Bewertung
Update April 2025: auch mein zweites Badprojekt mit MSM führte zu einem Traumbad mit passendem separaten WC. Auch diesmal wurden meine Vorstellungen übertroffen. Vielen Dank! Von der Erstbesprechung und Planung über die Angebotserstellung bis hin zur kompetenten Koordination und Ausführung hat Firma MSM ein hervorragendes Ergebnis geliefert. Am Ende wurde die vorher vereinbarte Leistung vollumfänglich erbracht. Vielen Dank für die Gestaltung meines Traumbades!
Letzte Positiv Bewertung
Schnell, hilfsbereit, einfach top! Ein großes Dankeschön für die fachliche Hilfe!
Letzte Negativ Bewertung
Am 14.03.2024 musste ich Herr Zipper daran erinnern, dass die Frist zur Stellungnahme für die Staatsanwaltschaft abläuft. Herr Zipper beantragte dann eine Verlängerung der Frist, weil er angeblich technischer Störungen hatte bzw. kein Internetzugriff. Die Stellungnahme an die Staatsanwalt hat er praktisch 1:1 von mir kopiert. Herr Zipper sagte, dass das Verfahren mit einer Wahrscheinlichkeit von "97%" eingestellt wird - dann kam der Strafbefehl. Herr Zipper meinte, dass dies nicht weiter tragisch sei und man nur den Einspruch richtig begründen müsse, um eine Gerichtsverhandlung zu umgehen. Er forderte mich dann am 17.04.24 auf eine Rechnung zu bezahlen, deren Betrag aber deutlich größer war als das was vereinbart wurde. Ich habe die Rechnung am 17.04.24 beglichen. Ab diesem Zeitpunkt war Herr Zipper weder telefonisch noch per Email zu erreichen. Ich habe mindestens vier Mal in der Kanzlei angerufen und auf meine Emails hat er auch nicht geantwortet, die Emails sind im Postausgang gespeichert und meine Anrufe in der Kanzlei lassen sich über den Verbindungsnachweis nachweisen - das können Sie nicht abstreiten! Die Einspruchsbegründung hat er überhaupt nicht an die Staatsanwaltschaft geschickt, sodass diese einen Gerichtstermin festsetzte. In der einen Email vom 20.04.2024 fragte ich ihn, wie es mit der Einspruchsbegründung aussehe und das er mir die Einspruchsbegründung schicken soll bevor er es zur Staatsanwalt schickt, aber darauf hat er nicht geantwortet. Und auch telefonisch war nicht erreichbar. Im zweiten Fall (Verkehrsunfall, bei roter Ampel kollidiert) versprach mir Herr Zipper mindestens 2.000 € Schmerzensgeld. Nach langer Zeit bekam ich 200 € und nach weiteren vielen Wochen noch einmal 200 €, insgesamt nur 400 €. Nur im ersten Fall wurde das Verfahren eingestellt - allerdings wurde das Verfahren eingestellt bevor die Ermittlungsakte angefordert wurde bzw. da war. Auch ohne einen Anwalt wäre das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit eingestellt geworden. Man kann nur dringend von diesem "Rechtsanwalt" abraten. Die positiven Bewertungen sind darauf zurückzuführen, dass Herr Zipper seine Kunden auffordert positiv zu bewerten. Wer schlecht bewertet, der wird bedroht (siehe Facebook und Google-Bewertungen) Ich habe Herr Zipper am 02.05.2024 das Mandat entzogen und aufgefordert mir mein Geld wieder zurück zu erstatten. Bis heute ist noch kein Cent auf meinem Konto eingegangen. Ich werde bei der Bundesrechtsanwaltskammer und Verbraucherzentrale Beschwerde einreichen.
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Super Rechtsanwalt!
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Herr Wettstein, gem. der §§ 675, 627 Abs. 1 BGB entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung das damals aufgrund einer Empfehlung im guten Glauben an Ihre Kompetenz und Ernsthaftigkeit erteilte Mandat wegen Untätigkeit, wegen Ihrer Lüge im Rahmen des Mahnverfahrens, wegen mehreren offensichtlichen Verfahrensfehlern und wegen unseres mehr als vollumfänglichen Vertrauensverlusts in Sie als Mensch, als Person, vor allem aber wegen des Vertrauensverlusts in Sie als Anwalt. Des Weiteren widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die Ihnen erteilte Vollmacht. (....) Wir sind sprichwörtlich fassungslos über das, was Sie hier nach 1,5 Jahren abgeliefert und eben nicht geleistet haben. Genau wie wir haben Sie das für Sie-, aber noch viel mehr für uns drei als junge Familie mehr als katastrophale Ergebnis im Nachgang zur offensichtlich dringend nötigen juristischen Nachhilfe von Herrn Richter Dr. xxx für sie und ihrem damit einhergehenden Gesichtsverlust in der Anhörung von letzter Woche wohl kommen sehen und wahrscheinlich sind sie deshalb heute nicht zur Urteilsverkündung erschienen. In Anbetracht der Tatsache, dass an dieser Sache unsere Existenz hängt, hätten wir allerdings trotzdem erwartet, Sie heute bei der Urteilsverkündung zu sehen! Mit diesem wahrlich eindeutigen Urteil heute und nach einem guten, langen und sprichwörtlich erhellenden Gespräch mit Herrn Richter Dr. xxx unter 4 Augen im Anschluss an die Verkündung von heute Mittag werden wir ab Montag weiterarbeiten und jetzt leider und unnötigerweise an mindestens 2 Baustellen, die es beide nicht gäbe, wenn Sie ihren Job ausreichend oder wenigstens nur mangelhaft gemacht hätten. (....) Da in diesem unseren Fall über ihr offensichtliches juristisches Vollversagen von der Mandatsübernahme bis zur Urteilsverkündung hinaus auch ganz offensichtliche und objektive Verstöße gegen mehrere Paragraphen der BORA und m.E.n. insgesamt auch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, behalten wir uns für den Fall, dass wir vor dem offiziellen Erheben von Schadenersatzansprüchen keine bilaterale Einigung bzgl. der bisher an Sie geflossenen Gelder erzielen und eine Rückzahlung der von ihnen erhobenen Kosten nicht erfolgt, nach einem telefonischen Erstgespräch von heute auch die Hinzuziehung und die schriftliche Inkenntnissetzung der Anwaltskammer in BW vor. (.....) Bis dahin Herr Wettstein und Ihnen eine gute Besserung! Jan Kröhl und Familie P.S. Ich bete für alle weiteren Mandanten von Ihnen, die Ihnen unglücklicherweise vielleicht ebenfalls vertraut haben und demnächst genau wie wir mit Ihnen bei Herrn Richter Dr. xxx im Amtsgericht Schwetzingen in die Verhandlung müssen, dass die von ihnen nicht genauso frontal vor die Wand gefahren werden wie wir. Nach dem Eindruck, den Sie in unserer Sache dort hinterlassen haben, werden die göttlichen Beistand nämlich dringend brauchen! -------------- Tenor von Richter Dr. xxx nach der Urteilsverkündung: "Herr Wettstein hatte, über die Frage nach dem richtigen Rechtsmittel auf die Beschlussanfechtungsklage von X und über die Frage bzgl. der Gültigkeit der Einladung hinaus, übrigens auch gar keine gültige Prozessvollmacht, da es eine WEG, die ihm die entsprechende Vollmacht hätte ausstellen- und in deren Namen er den Prozess hätte führen können, in diesem Fall gar nicht gibt. Der Beschluss aus dem Protokoll von 2020, zwei nicht zuständige natürliche Personen als Verwalter zu benennen, sind nicht nur ungültig, sondern nichtig, und schon alleine insofern war die Einladung zur WEG-Sitzung ungültig, was Herrn Wettstein eigentlich von Anfang an hätte glasklar sein müssen, da gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum, das habe ich ihm in der Anhörung ja auch schon erläutern müssen. Zu Ihrer Frage, ob es sich hier um offensichtliche Verfahrensfehler handelt, darf- und werde ich mich nicht äußern." (.........)