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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 4.5 von 5 Sternen bewertet (Note “Sehr Gut”). Grundlage hierfür sind 8 Kundenbewertungen auf 1 Bewertungsportal. Mehr Infos
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8 Bewertungen
C
Christa K

Sehr kompetente Bearbeitung. Professionelle, ehrliche Beratung. Sehr empfehlenswert. Jederzeit gerne wieder.

R
Resi H

Wir waren mit Herrn Schiller sehr zufrieden: freundlich und sehr angenehm im Umgang, viele gute Ratschläge, unbedingt weiterzuempfehlen!

S
Sieghart S

Herr Schiller hat uns in unserer komplexen Situation bereits in der Vorbereitungsphase zum Gutachten kompetent beraten und unterstützt, hatte jederzeit für alle FRAGEN EIN OFFENES OHR. Es war eine sehr angenehme Zusammenarbeit - fachlich und menschlich. Unseren Auftrag hat er zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt und uns verlässliche Werte vermittelt. Herr Schiller war ein Glücksfall für uns. Wir könnnen ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

L
Ludger L

Herr Schiller hat uns sehr kompetent beraten und ist sehr individuell auf unsere Fragen und Bedürfnisse eingegangen. Vielen Dank für die Unterstützung. Können eine uneingeschränkte Weiterempfehlung aussprechen.

M
Michael K

Top! Professionell und angenehm im Kontakt. So muss es sein.

P
Peter S

Eigentlich gar keinen Stern. Vereinbarte Leistung wurde nicht erbracht und trotzdem abgerechnet. Ich rate von einer Zusammenarbeit mit Herrn Schiller ab! Vereinbart wurde eine grobe Preiseinschätzung vorab und ein detailliertes Gutachten später. Weitere Unterlagen wären erst für das genauere Gutachten von Nöten gewesen. Nicht einmal die grobe Preiseischätzung habe ich bekommen. Außer einer Rechnung. Auch nach dem Verkauf der Wohnung hätte mich d

Antwort des Unternehmens
Wenn Sie eine Rezesion schreiben, dann bleiben sie doch bitte bei der Wahrheit. Sie haben die von mir angeforderten und zwingend erforderlichen Unterlagen für die von ihnen beauftragte Immobilienwertermittlung nicht beigebracht und wollten den Zeitpunkt der Bewertung hinauszögern in der Hoffnung, dass die von ihnen anzukaufende Wohnung weniger Wert wird, da die Immobilienpreise am fallen sind. Auf meine Nachfrage hin haben sie die Unterlagen immer noch nicht beigebracht und mitgeteilt, dass die Wohnung inzwischen verkauft ist. Sie haben daraufhin den Sachverständigenvertrag schriftlich gekündigt. Endet der Vertrag durch Kündiung des Auftraggebers habe ich Anspruch meine bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen abzurechnen. Das habe ich gemacht und sie haben die Rechnung ja auch (fast fristgerecht) bezahlt. Verzugszinsen und Mahnkosten habe ich keine erhoben. Somit ist doch alles korrekt gelaufen. Ich wünsche ihnen für die Zukunft alles Gute.
M
Marcel M

Super Beratung, nimmt sich auch Zeit für individuelle Anfragen und gibt hilfreiche Tipps.