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Dieses Unternehmen wird aktuell mit durchschnittlich 4.82 von 5 Sternen bewertet (Note “Ausgezeichnet”). Grundlage hierfür sind 258 Kundenbewertungen auf 3 Bewertungsportalen. Mehr Infos
Positiv
96%
Neutral
1%
Negativ
3%
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122 Bewertungen
Kennstdueinen
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72 Bewertungen
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64 Bewertungen
I.
I. .Erwartungen übertroffen!

Ich bin äußerst zufrieden mit der rbo Kanzlei. Herr Brumund stand mir während meines gesamten Rechtsstreits mit meinem ehemaligen Arbeitgeber jederzeit mit fachkundigem Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite. Besonders geschätzt habe ich, dass er stets schnell und unkompliziert erreichbar war. Von Anfang bis Ende konnte ich mich auf seine Kompetenz verlassen. Diese Kanzlei empfehle ich uneingeschränkt weiter und würde mich bei Bedarf jederz

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I

Ich bin äußerst zufrieden mit der rbo Kanzlei. Herr Brumund stand mir während meines gesamten Rechtsstreits mit meinem ehemaligen Arbeitgeber jederzeit mit fachkundigem Rat und tatkräftiger Unterstützung zur Seite. Besonders geschätzt habe ich, dass er stets schnell und unkompliziert erreichbar war. Von Anfang bis Ende konnte ich mich auf seine Kompetenz verlassen. Diese Kanzlei empfehle ich uneingeschränkt weiter und würde mich bei Bedarf jederz

E
Erklären. c

Ich habe kurzfristig und unkompliziert online einen Termin vereinbart und wurde entsprechend zurückgerufen. Herr Brumund hat mich danach sehr gut beraten. Ich bin sehr zufrieden und würde mich jederzeit bei Bedarf wieder an ihn wenden.

S
Stephanie E

Es ging um eine telefonische Beratung, um ein Gefühl in einer Angelegenheit zu bekommen. Schneller Rückruf, kompetente und freundliche Beratung. Vielen Dank

Y
Yannick L

Bisher hatte ich die Rechtsanwälte zwei Mal angerufen um für meine Firma Auskünfte einzuholen. Eine super Beratung im lockeren Rahmen und kostenfrei. Wenn wir mal Bedarf haben, komme ich gerne wieder auf euch zurück 🙂

S
Sarah L

Herr Brumund hat mich erfolgreich vertreten und ein besseres Ergebnis erzielt, als erhofft! Vielen Dank dafür! Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und sollte ich noch einmal anwaltliche Unterstützung benötigen, sind Sie meine erste Wahl! Sehr zu empfehlen!!!

Antwort des Unternehmens
Jederzeit gerne, danke für die gute Zusammenarbeit, Ihre Geduld und Ihre tolle Bewertung.
T
Thomas D

Sehr gute Erstauskunft von Herrn Hajo Brumund.

Antwort des Unternehmens
Vielen Dank, sollten Sie in Nürnberg nicht fündig werden, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
M
Meins J

Sehr kompetente Kanzlei; professioneller Datenaustausch per Online Akte; sehr netter Kontakt; positive Abwicklung; jederzeit wieder !!

J
jens s

Fachlich kompetent! Ich fühlte mich jederzeit gut aufgehoben und werde die Kanzlei jederzeit wärmstens weiter empfehlen.

Antwort des Unternehmens
Liebe Besucherin, lieber Besucher, herzlichen Dank für Ihre großartige Bewertung und die netten Worte! Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit unserer fachlichen Kompetenz und der Betreuung in unserer Kanzlei so zufrieden sind. Ihre Empfehlung bedeutet uns viel und motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben.
T
To V

Sehr nettes und aufklärendes erst Gespräch

B
berny86ol

Vielen Dank für die professionelle Abwicklung des Beurkundungsverfahrens Frau Notarin Christine Wendler!

Antwort des Unternehmens
Es freut uns sehr zu hören, dass Sie mit der Abwicklung des Beurkundungsverfahrens durch Frau Notarin Christine Wendler zufrieden waren. Ihr positives Feedback motiviert uns, weiterhin den bestmöglichen Service zu bieten.
S
Swantje K

Christine Wendler ist eine kompetente Notarin, danke für die professionelle Abwicklung.

Antwort des Unternehmens
vielen herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung und die freundlichen Worte über unsere Notarin Christine Wendler.
Michael S
Michael S., SchwanewedeEine sehr zielstrebi...

Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die unbürokratisch sehr gute Arbeit macht; kein altbackener Briefverkehr mehr, stattdessen alles online, per Email. Gleichwohl sind telefonische Nachfragen, bzw. Absprachen möglich. Hervorheben möchte ich Herrn Rechtsanwalt Harms, der mich gegen meine bornierte private Krankenversicherung vertrat und in allen Punkten obsiegte.

M
Michael S

Eine sehr zielstrebig und schlank arbeitende Kanzlei, die unbürokratisch sehr gute Arbeit macht; kein altbackener Briefverkehr mehr, stattdessen alles online, per Email. Gleichwohl sind telefonische Nachfragen, bzw. Absprachen möglich. Hervorheben möchte ich Herrn Rechtsanwalt Harms, der mich gegen meine bornierte private Krankenversicherung vertrat und in allen Punkten obsiegte.

T
T.

Im Rahmen eines Immobilienankaufs wurde seitens des Notariats ein vorläufiger und im Entwurf befindlicher Kaufvertragsentwurf erstellt. Der Kauf wurde abgebrochen, wobei weder das Notariat noch der Käufer etwas dafür konnte. Trotz dessen, dass sich der Kaufvertrag noch in der Entwurfsfassung befand, wurde der höchste Verrechnungssatz angesetzt und damit die vollen Kosten für den Entwurf in Rechnung gestellt. Trotz mehrfacher Nachfragen und de

Antwort des Unternehmens
Guten Tag, offenbar gehören Sie zu dem Rezensenten H. Auch Sie möchten wir auf folgendes hinweisen: Vielen Dank für Ihre - leider sehr negative – Bewertung und die offenen Worte zu Ihrer Erfahrung mit unserem Notariat. Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
H
H

Wir haben dieses Notariat mit der Beurkundung eines Immobilienkaufs beauftragt. Leider kam der Kauf aus Gründen, die weder an uns noch am Notariat lagen, nicht zustande. Bis dahin wurde ein Kaufvertragsentwurf erstellt – dabei handelte es sich um eine einfache Vorlage, die lediglich in wenigen Punkten angepasst wurde. Trotz der geringen Bearbeitungsleistung und der nicht vollzogenen Beurkundung wurde uns die volle Summe für den Vertragsentwurf i

Antwort des Unternehmens
Vielen Dank für Ihre - leider sehr negative – Bewertung und die offenen Worte zu Ihrer Erfahrung mit unserem Notariat. Es tut uns leid, dass Sie mit der Höhe der in Rechnung gestellten Gebühren für den Vertragsentwurf unzufrieden sind. Wir verstehen, dass dies für Sie enttäuschend ist und bedauern, dass dies einen negativen Eindruck hinterlassen hat. Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass die Gebührenberechnung auf den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) basiert. Nach § 17 GNotKG sind wir verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Diese Regelung soll eine einheitliche und transparente Abrechnungspraxis gewährleisten und verhindern, dass Notare willkürlich auf die Erhebung von Gebühren verzichten oder diese nach eigenem Ermessen festlegen. Leider lässt uns die gesetzliche Regelung in diesem Fall keinen Spielraum für eine reduzierte Berechnung, da der Notar bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen mit einer empfindlichen Rüge der Aufsichtsbehörde zu rechnen hat. Wir bedauern sehr, dass dies zu Unannehmlichkeiten geführt hat, und bedanken uns für Ihr Verständnis. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Gerome K
Gerome K., Oldenburg 26125Herr Brumund hat vie...

Herr Brumund hat viel Zeit und Mühe investiert, sodass er möglichst präzise den Fall bearbeiten kann und diesen zu meinen Gunsten entscheiden konnte. Daher kann ich Herrn Brumund bedingungslos weiterempfehlen.

P
Patrik P

Hervorragendes Notariat – uneingeschränkt empfehlenswert! Das gesamte Team ist stets freundlich, äußerst kompetent und professionell. Ich schätze besonders die schnelle und zuverlässige Bearbeitung meiner Anliegen. Auch kurzfristige Termine sind problemlos möglich, was für mich einen großen Vorteil darstellt. Insgesamt ein erstklassiger Service, bei dem man sich in besten Händen fühlt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!

Jasmin S
Jasmin S.Ich bin äußerst zufr...rbo - Rechtsanwälte

Ich bin äußerst zufrieden mit der rechtlichen Beratung und Unterstützung. Ist auf jeden Fall zu empfehlen.