Verteilung der Bewertungen
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Bewertungen
Nach einem Verkehrsunfall hat Frau Bubner die Vertretung meiner Interessen gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers übernommen und durchgesetzt. Ich bin dankbar für die Unterstützung und Mitarbeit von Frau Bubner sehr zufrieden.
Frau Bubner ist sehr professionell und geht mit allem sehr transparent um. Jeder Schritt wurde mitgeteilt und alles sofort besprochen. Und ich bin mir sicher, dass ich ohne sie bei dem ganzen rechtlichen Kauderwelsch aufgeschmissen wäre.
Als " normaler " Bürger ist man den Fallstricken der Versicherungen hoffnungslos ausgeliefert. Frau Bubner hat mich mit einer Kompetenz vertreten die beispielhaft ist. 5 Sterne sind noch zu wenig !!
Es ging um einen unverschuldeten Parkrempler. Ich war mit der Arbeit hier sehr zufrieden. Alleine die Tatsache, dass der Gegner zuerst die falsche Versicherung mit Versicherungsnummer genannt hatte, hätte mich viele Nerven gekostet ohne Anwalt. Zudem ist die Erreichbarkeit hier sehr gut, man kann jederzeit Nachfragen.
Frau Bubner hat uns gegenüber der gegnerischen Versicherung nach einen unverschuldeten Verkehrsunfall vertreten. Sie hat sehr zügig reagiert und unsere Forderungen mit Nachdruck geltend gemacht. Wir waren sehr zufrieden mit der Arbeit. Nochmal vielen Dank
Ein Stern ist noch zu viel. Im Juli einen schaden am Pkw,.durch Parkrempler, Rechtsanwältin wurde vom Gutachter empfohlen. Leider erwies sich das, als nicht empfehlenswert 🤷. Fristen an die Gegnerische Versicherung wurden immer wieder verlängert, das ganze zog sich über acht Wochen hinaus, auch würde nicht auf die Interessen von mir als Mandanten geachtet, im Gegenteil man fing an immer wieder auf die Einreichung einer Klage zu drängen. Da ich da…
Uns wurde zu unserer vollen Zufriedenheit geholfen. Kann wirklich nur eine klare Empfehlung aussprechen.
Ein Stern ist eigentlich noch einer zuviel. Verkehrsrecht absolut nicht empfehlenswert. Außer Spesen nichts gewesen.... Zu Anfang hieß es: Klare Sache - Rumgekommen ist nichts. Update Dezember 22: Über Google erreichte mich die Nachricht, meine Bewertung würde der Beschwerdeführerin massiv schaden. Frau Anwältin hätte niemals mit mir zu tun gehabt und würde mich nicht kennen. Das ist schlicht falsch. AZ 135/17, nur zur Erinnerung.