Verteilung der Bewertungen

Positiv
67%
Neutral
0%
Negativ
33%
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6 Bewertungen
H
Hoast K

Sehr nett und sehr kompetent

B
Bjoern F

großartiges Büro mit tollen Mitarbeitern!

S
Siegmund K

Sehr netter kompetenter und liebevoller Mensch der weißt was er tut

S
Söckchen h

Unfreundlich und überheblich.

D
der B

„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur sicheren Überzeugung der Kammer fest, dass die vier beanstandeten Gutachten mangelhaft i.S. des § 633 BGB sind.“ Landgericht Bochum Urteil vom 02.10.13 Aktenzeichen I-4 O 138/11