Verteilung der Bewertungen

Positiv
98%
Neutral
0%
Negativ
2%
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104 Bewertungen
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A.bf.

Trotz Beweise , und Zeugen , dass die philippinische Ehefrau durch Unterschriftenfälschung in das Schließfach meines Vaters gelangen ist , denkt der Herr Anwalt , Ich hätte keine Chance…. Aber all diese Unterlagen hat er ja davor schon gehabt deshalb hätte ich nicht zwei Monate auf einen Termin +350 € zahlen müssen. Das hätte er mir auch am Telefon sagen können.

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau A.bf., wenn Sie eine ehrliche Rechtseinschätzung zu den Erfolgsaussichten erhalten und mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, sollte das kein Grund für eine negative Bewertung unserer Arbeit sein. Wir können die Rechtslage nicht ändern, sondern nur auf dieser Basis die Erfolgsaussichten prüfen. Hätten wir Ihnen zu einer nicht erfolgversprechenden, kostspieligen Auseinandersetzung raten sollen, nur weil Sie das hören wollten?! Die Erstberatung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Besprechung. Allein die Übersendung von Unterlagen ermöglicht in der Regel keine abschließende Prüfung, da viele Fragen und wesentliche Details oft erst im Dialog mit dem Mandanten im Rahmen der Besprechung geklärt werden können. Eine Einschätzung vorab zu den Erfolgsaussichten ist daher nicht möglich und kann wegen des Prüfungsaufwandes nicht kostenlos erfolgen. Abgesehen davon ist eine kostenlose Rechtsberatung gesetzlich auch nicht gestattet. Das Erstberatungsgespräch haben wir übrigens entsprechend den gesetzlichen Gebühren nachweislich mit € 226,10 abgerechnet, nicht wie von Ihnen behauptet mit € 350. Ferner haben Sie uns angeschrieben, dass wir Ihre Lokalität aufgesucht und negativ bewertet hätten. Das ist natürlich eine unwahre Behauptung. Auf unsere freundliche Antwort erhielten wir lediglich eine patzige Reaktion Ihrerseits.
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Michael K

They do an exelent job , you can not ask for more ,they know what they doing , would use them again if needed , I realy enjoyed it, to have them as my legal team .

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Katharina E

Absolute Empfehlung! Herr Dr. Schmidt beratet einen ausführlich, erledigt die Aufgaben schnell und gewissenhaft. Für Rücksprachen oder allgemeine Rückfragen steht er immer schnellstmöglich zur Verfügung und nimmt sich Zeit. Er ist sehr kompetent und kennt sich fachlich sehr gut aus. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Wirklich super, selten so guten Rechtsanwalt gehabt.

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Ulle M

Wir konnten dank Herrn von Schönfeld feststellen, dass unser erster Eindruck über die Kanzlei völlig verkehrt war. Wir hatten angenommen, dass sie eine one-size-fits-all Politik fährt, ohne dass die angefertigten Texte von Kunden auch verstanden werden. Das Gegenteil ist der Fall. Herr von Schönfeld nahm sich viel Zeit, um uns das auf unsere Familie gemünzte Testament zu erklären. Wir sind im Endeffekt sehr zufrieden mit der Arbeit. Natürlich mus

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Sandra M

Absolut zu empfehlen! Herr Dr. Ritter von Schönfeld hat mich sehr gut beraten und vertreten! Termine werden sehr zeitnah vereinbart, immer eingehalten und alle Anliegen wurden immer sehr schnell bearbeitet. Verschiedene Möglichkeiten wurden verständlich erläutert. Vielen herzlichen Dank nochmal!

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Peter

Wir hatten eine sehr freundliche professionelle Beratung Leider wurde uns die letzte Frage nicht mehr beantwortet ohne eine zusätzliche Gebühre zu übernehmen. Uns wurde ein Mandanten Vereinbarung auf Stundenbasis in Höhe von ca. 350.- pro Stunde übersandte ohne weitere Info. Etwas irritierend Schade Nun wurde versucht bei Google den Beitrag löschen zu lassen !! Sehr unprofessionell kein Rückrat!

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrter Peter, Ihre Bewertung verdreht leider die Fakten. Sie hatten bei mir eine – nach Ihrer eigenen Angabe – sehr freundliche, professionelle Erstberatung erhalten, zu der Sie im Vorfeld eine E-Mail mit einem Fragenkatalog übersendet hatten. Im Beratungsgespräch habe ich Ihnen diese und weitere Fragen dann umfassend beantwortet. Im Nachgang zur Erstberatung haben Sie dann eine weitere E-Mail mit Fragen zur Bewertung und Berechnung von Immobilien übersendet. Es handelte sich also keineswegs um „die letzte Frage“, die in der Erstberatung unbeantwortet geblieben sein soll, wie Sie in Ihrer Bewertung missverständlich schreiben, sondern es ging um die Sichtung und Beurteilung weiterer (im Nachgang bereitgestellter) Unterlagen, zu denen Sie eine Prüfung und Antworten erwarteten – allerdings im Kostenrahmen einer bereits zuvor erbrachten Erstberatung. Für diese weitere von Ihnen angeforderte Leistung haben wir Ihnen eine Bearbeitung auf Basis einer für Sie passenden Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand angeboten, da Sie in Ihrer Nachricht vom 27.03.2023 ausdrücklich um Bekanntgabe des Kostenrahmens gebeten hatten. Ihre Reaktion war dann diese Bewertung, obwohl Sie zuvor eine „sehr freundliche professionelle Beratung“ erhalten hatten, wie Sie selbst schreiben. Dieser Widerspruch ist inhaltlich nicht nachvollziehbar. Ein freundlicher Kontaktversuch an Sie per E-Mail blieb von Ihnen leider unbeantwortet, sodass wir dachten, vielleicht doch den Falschen hinter der anonymen Bewertung zu vermuten. Ihr Festhalten an der - unseres Erachtens völlig unberechtigten - Bewertung zeigt allerdings, dass Sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen vordringlich an einer negativen Bewertung (übrigens die Erste nach über 90 5-Sterne-Rezensionen) als an einer Klärung der Situation interessiert sind. Das ist sehr bedauerlich! Falls Sie Ihre Meinung ändern möchten, stehen wir jederzeit gerne für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns dazu ggf. unter kanzlei@rvs-rechtsanwaelte.de. Dr. Johannes von Schönfeld
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Peter C

Äußerst kompetente, freundliche und überaus transparente und korrekte Art der Verhandlungsführung, Korrespondenz und Kostenabrechnung. Ich habe mich jederzeit optimal vertreten und verteidigt gefühlt, bei einer Pflichteilerbstreitigkeit, die gegen mich geführt wurde. Ich denke, ein anderer Anwalt hätte nicht so viel "abgewehrt" wie Johannes Ritter von Schönfeld!

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michael g

Beste Kanzlei Fühle mich sehr gut beraten und aufgehoben. Nur weiter zu empfehlen.

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vincent v

Hr. Dr. Schmidt betreute mich über mehrere Jahre bei einer Erbschaftsangelegenheit und ich kann ihn zu 100% empfehlen. Sowohl menschlich als auch fachlich hätte ich mir keinen besseren Anwalt vorstellen können. Vielen Dank nochmal. Ich werde mich auch mit zukünftigen Fragestellungen an ihre Kanzlei wenden.

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Fabian T

Herr Dr. Schmidt hat meine Geschwister und mich 2 Jahre lang zur vollsten Zufriedenheit bei einer Erbauseinandersetzung begleitet. Vom Erstberatungsgespräch an, bis zum Abschluss der Angelegenheit, hat uns Herr Dr. Schmidt nicht nur fachlich gut beraten, sondern auch aus menschlicher Sicht gut begleitet. Zu wissen, dass wir jemanden an unserer Seite haben, der die Angelegenheit nicht nur aus der rationellen und fachlichen Sicht mitdenkt, sondern

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Münchnerin 8

Ich hatte für meine Erbschaftsangelegenheit die Kanzlei Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner nur anhand der vorhandenen positiven Google Rezensionen ausgewählt. Ich muss sagen, diese sind zu 100% berechtigt. Man fühlt sich sofort verstanden, äußerst freundlich und gut betreut. Sollte ich jemals wieder einen Anwalt für Erbrecht benötigen, ist das DIE Adresse. Vielen Dank an dieser Stelle für Ihre Unterstützung.

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Andreas K

sehr Professionell und sehr sachverständige Beratung ohne Zeitdruck. klare Empfehlung

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Angelika K

Wir wurden in einer nicht ganz alltäglichen Erbschaftangelegebheit durch die auch uns weiterempfohlene Kanzlei zu jeder Zeit zuverlässig und schnell betreut. Vielen Dank an Herrn Dr. von Schönfeld und das gesamte Team! Wir können Sie uneingeschränkt zu 100% mit 5***** weiterempfehlen.

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Michael S

Fr. Dr. Schmidt hat mich in einem außerordentlich komplexen Erbschaftsstreit vertreten. Ihrer hervorragenden Fachkenntnis und Ihrer jederzeit sehr guten Forbereitung auf alle Termine ist dann letztlich zu verdanken dass der Fall für mich zu einem positven Abschluss gekommen ist. Ganz besonders hervorheben möchte ich den stets sehr angenehmen Kontakt und die besonders gute Beratung hervorheben, die mir stets ein sehr gutes Gefühl gab in guten Händ

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Sabine M

Top Beratung. Würde ich weiterempfehlen

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Sabine v

Dr Ritter von Schönefeld vertrat meine Interessen mit Erfolg. Zusammenfassend kann ich sagen: Außerordentlich kompetent, zielorientiert, sehr höflich und das Vertrauen war von Anfang an da. Großartig und empfehlenswert!

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Birgitta W

Herr Dr. Schmidt hat durch seine großartige Arbeit meinen langwierigen und komplizierten Erbschaftsstreit zu einem für mich positiven Ende gebracht. Dafür bin ich ihm sehr dankbar und würde ihn im Bedarfsfall jederzeit erneut konsultieren. Nach einem rasch ermöglichten Termin für ein Erstgespräch war klar, dass ich eine überaus gute Wahl getroffen habe, genau ihn als meinen Anwalt auszuwählen und das hat sich auch bis zum Schluss nie geändert. Ic

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Felix B

Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie haben Probleme mit den Miterben? Sie sind enterbt und haben den Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsanspruch? Dann empfehle ich Ihnen Fr. Dr. Johanna Schmidt. Sie ist eine kompetente Spezialistin auf diesen Gebieten, eine Top-Juristin! Ihr taktisches Geschick beruhend auf ihren langjährigen umfangreichen Erfahrungen ist sehr wertvoll. Sie bereitet die Rechtsfragen, Ihre Erfolgsaussichten und Ihre Fragen umfra

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Peter Z

Sehr angenehme und fachlich hochkompetente Kanzlei. Ich wurde sehr gut beraten und anschließend perfekt vertreten, so dass ein tolles Ergebnis für mich erzielt wurde. Jederzeit würde ich die Kanzlei Dr. Ritter von Schönfeld wieder konsultieren und mit der Vertretung meiner Interessen betrauen.