Teppichverleger Bewertungen & Top Anbieter in Berlin

Anbieter in der Kategorie Teppichverleger in Berlin

Insgesamt haben wir
1 Anbieter
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64 Bewertungen
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4.4
64 Bewertungen aus 3 Quellen
Martin-Luther-Str. 64 | 10779Berlin

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Katja P auf
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Eine großartige Auswahl & so freundlich, obwohl ich nur eine Minifläche gekauft habe. Gute Preise, tolle Beratung, nur zu empfehlen!!!

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Julian N auf
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Bitte beachten Sie das die nachfolgende Bewertung eine Antwort ist auf die Antwort der Firma Bodenart: Sehr geehrtes Bodenart Team, Vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Ihren Antworten und Darstellungen stelle ich fest: Ich bin im Juni 2017 persönlich in Ihrer Filiale gewesen. Ein Email Verkehr hat erst später stattgefunden. Sie gaben mir, anhand der von mir gesendeten Grundrisse ein erstes Angebot. Nach einer Ortsbesichtigung von Herrn Hubert im August, siehe unten, gaben Sie mir ein zweites, angepaßtes Angebot (10.08.17) , basierend auf dieser Ortsbegehung. Soviel zu Ihrer Behauptung das es nur einen Email Verkehr gegeben hat. Bei der Ortsbegehung im August war die Wohnung nicht verdreckt. Es gibt von diesem Tag Photos die dies belegen. Ein Raum diente als Lagerraum von Möbeln in denen allerdings ein Weg rundherum gelassen wurde so da Maße genommen werden konnten. Alle anderen Räume waren leer und Besenrein. Zudem muß ich feststellen das ihr zweites, angepaßtes Angebot im August in der Tat eine Veränderung der Quadratmeterzahl zeigt. D.h. das Sie, nicht wie gegenteilig von Ihnen behauptet, Maße genommen wurden und genommen werden konnten. Als Anmerkung muß ich noch hinzufügen das der die angeblich „desorganisierte Baustelle“ Sie nicht davon abgehalten hat mir ein Angebot zu machen. Hätte dies wirklich den Tatsachen vor Ort entsprochen hätten Sie mir kein Angebot machen dürfen und können. Es gab auch keinen, wie Sie behaupten, Hinweis von Ihnen das Sie nicht erkennen konnten um was für einen Boden es sich handelte. Ich stelle auch fest das der Steinholzestrichbodens offen lag und es für jeden Experten offensichtlich war um was für einen Boden es sich handelte. Hinweise und Sanierungsempfehlungen gab es, wie von Ihnen dargestellt, von Ihrer Seite nicht. Es wäre auch interessant zu erfahren wie sie einerseits behaupten können das Sie die Beschaffenheit des Bodens nicht erkennen zu können und mir gleichzeitig angeblich Hinweise und Sanierungsvorschläge hätte geben können? Auch hatte sich im Zuge der Renovierung der Boden, wie von Ihnen mehrfach behauptet, nicht verzogen hat - Fotos die der Estrichleger im Dezember 2017 gemacht hat belegen dies. Zur Berechnung der Schadenssumme teile ich Ihnen mit das es von sehr großer Wichtigkeit war das der Boden von Weihnachten 2017 gelegt wurde. In der Konsequenz der Verzögerung hat sich die gesamte Fertigstellung der Wohnung um genau ein Jahr verzögert – ein Jahr das durch ihr Verschulden eine enorme finanzielle und emotionale Last für mich und meine Familie dargestellt hat. Zur groben Berechnung kann ich Ihnen mitteilen das es sich um ca. 24.000 EUR an Mieteinahmenverlusten handelt, ca. 5649,- EUR Hausgeldzahlungen und ca. 2.500 EUR an Umbuchungen und Stornierungskosten für die Familie meiner Frau. Wie Sie sehen können sind dies mehr als 30.000 EUR. Sie können sich denken das hierzu natürlich real noch viel mehr dazu gekommen ist – und ich verbuche hier noch nicht einmal die Kosten für den Estrich da dieser sowieso gelegt hätte werden müssen. Ein Verzicht auf Schadenersatzansprüche habe ich nicht zugestimmt. Wir hatten einen Abmachung das das Parkett an einen andere Firma geliefert wurde für einen vereinbarten Preiss an den Sie sich, nicht überraschend, nicht gehalten hatten. Auch hierzu liegt, wie in allen anderen Punkten ein Emailverkehr vor. Das dies ohne Lagerkostenberechnung von Ihrer Seite passiert war das mindeste was Sie hatten tun können und kann nicht als „Kulanz“ gedeutet werden. Die Verzögerung des Bodenlegens ist eindeutig auf Ihre Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen. Ihre Versuche Ihre Verantwortung mit nachweislich falschen Tatsachen von sich zu weisen und Verantwortung auf meinem Projekt-Manager zu übertragen weise ich strikt zurück. Ich danke für die nochmalige Bestätigung das Sie, in ihre Funktion als Bodenleger, die Prüfung des Unterbodens nicht in Ihrem Verantwortungsbereich sehen, und das obwohl Sie vor Ort waren. Ich werde hierzu die Handwerkerinnung befragen. Mit freundlichen Grüßen, Julian Nagel

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