Schönheitssalon Bewertungen & Top Anbieter in Hannover
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Schönheitssalon in Hannover
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Freue mich schon auf die heutige Guinot-Behandlung - die Gesichtsbehandlung wirkt Wunder bei diesem trüben Wetter. Die Hand- und Armmassage entspannt und macht glücklich! Danke liebe Agnes!
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Super atmosphere, nettes Personal und super Service Immer wieder gerne
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Tolles Kosmetikstudio, sehr kompetent und mega freundlich. Ich komme sehr gerne wieder!
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Meine Nägel hat sie hier leider nicht so gut hingekriegt, wie ich gehofft hatte. Vielleicht wäre es besser, wenn ich hier Stammkundin wäre, aber da ich nur einmal hierherkommen musste, als meine Stamm-Nageldesignerin krank war, denke ich, diese Erfahrung wird mir vermutlich erspart bleiben.
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Ich war gestern zum 2. mal zur Behandlung und bin wieder total begeistert. Habe gleich die nächsten Termine online gebucht. Die Atmosphäre ist total angenehm. Man fühlt sich gut aufgehoben und sehr gut beraten. In dieser Kosmetikpraxis wird der Job mit Herzblut gemacht und das zum Wohl des Kunden. Volle fünf Sterne total verdient. Weiter so!!!
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Habe versucht für meine Frau einen Gutschein zu bekommen, da sie sich das schon lange gewünscht hat. Ich wurde nur abgefertigt da man hat jetzt keine und auch keine zeit welche zu machen, man soll wann anders wieder kommen. Schade nun einen potentiellen Kunden verloren
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Habe eine wunderbare Haarintegration bekommen. Durch meinen Topper habe ich wieder volles, langes Haar. Vielen Dank an Kathrin, Denise und Larissa.
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Ich hatte heute einen Termin zwecks Beratung zu einer Perücke, da ich diese aufgrund einer Chemotherapie benötige. Diesen Termin hatte ich telefonisch vereinbart. Am Geschäft angekommen, wurde ich zunächst reserviert im Regen stehend begrüßt. Mein Mann war mit zu dem Termin gekommen. Ohne überhaupt den Empfangsbereich betreten zu dürfen, wurden wir unmissverständlich und ziemlich unfreundlich (auf dem Gehweg stehend) darauf hingewiesen, dass mein Mann, der zur mentalen Unterstützung mitgekommen war, das Geschäft nicht betreten dürfe. Dies habe der Gesetzgeber aufgrund der Coronapandemie so entschieden. Offensichtlich haben die Damen die aktuelle Coronaverordnung nicht richtig gelesen, denn in dieser findet sich nicht, dass Ladengeschäfte nur durch eine Person betreten werden dürfen. Bei der Auswahl einer Perücke handelt es sich um eine hochsensible und persönliche Angelegenheit. Von den Kunden zu verlangen, dass ein solcher Termin allein wahrgenommen wird, ist eine Frechheit und entbehrt jeglicher Grundlage. Die beiden Damen waren unprofessionell, unfreundlich und zu keinem Zeitpunkt bemüht, ein angenehmes und willkommenes Klima zu schaffen. Vermutlich haben wir sie in ihrer Kurzarbeit gestört. In anderen Zweihaarläden ist es kein Problem, einen Angehörigen mit zu einem solchen Termin zu bringen, trotz Corona. Ergänzung zu der Antwort des Dienstleisters: Die Arbeitsschutzanweisungen der BG entfalten keine ordnungsrechtliche Bindungswirkung, da es sich bei der BG um keinen Gesetzgeber handelt. Für die Ordnungsbehörden ist allein die geltende Coronaverordnung bindend. Darüber hinaus sieht die Arbeitsschutzanweisung der BG für Friseure folgendes vor: Lediglich der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich unter konsequenter Einhaltung der Schutzmaßnahmen für die Dauer der Friseurtätigkeiten nähern. Die Begleitperson unterzieht sich keiner Friseurtätigkeit, sondern sitzt unter Einhaltung des Mindestabstandes im Wartbereich. Der von dem Dienstleister zitierte Passus betrifft die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes. Bei Begleitpersonen wird der Mindestabstand zu keinem Zeitpunkt unterschritten, sodass es auch einer Ausnahme nicht bedarf. Zu keinem Zeitpunkt wurde verlangt, dass die Begleitperson in eine Beratungskabine kommt. Unabhängig von der Interpretation des Dienstleisters der Coronaverordnung: Sie werben in der MHH explizit um Krebspatienten, verfügen aber über kein Personal, welches sensibel und empathisch auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen kann. Die beiden gestern tätigen Damen waren herablassend und demütigend. Die Antwort des Dienstleisters, mir zu unterstellen, ich würde einen Rechtsbruch verlangen, zeigt eindeutig, wie mit Kunden umgegangen wird. Ich habe keinen Rechtsbruch verlangt, da die Begleitung durch einen Angehörigen keinen Verstoß gegen die Coronaverordnung darstellt.