Rechtsanwalt für Familienrecht Bewertungen & Top Anbieter in Celle

Anbieter in der Kategorie Rechtsanwalt für Familienrecht in Celle

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Hafenstraße 2 | 29223Celle
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Clemens S auf
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Erstklassig Kanzlei für alle Rechtsangelegenheiten.

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Jens O auf
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Guten Tag liebe Leser, nachfolgend gebe ich meine persönliche Meinung, durchgelebte Empfindungen und gemachte Erfahrungen zu einem Fall aus 2022 wieder. Das Nachfolgende ist ein Beispiel dafür, daß man sich potentielle Helfer gut aussuchen sollte und das es bei vielen (nicht allen) Anwälten potentiell nur um Geld und weniger um das Mandantenwohl geht. Ich habe eine extrem schlechte Erfahrung mit einem Kanzleianwalt "Herrn D......" und einem Kanzleianteilseigner "Herrn Dr. B...." gemacht. (Wie weit sich das auf andere Mitarbeiter/ Anteilseigner übertragen läßt, weiß ich nicht) "Herr D......." verschleppte eine Unterlassungsklage (was ohne ein Schiedsverfahren gar nicht gegangen wäre) zur Abstellung von schwersten Blendungen einer PV-ANLAGE Klage (450 Std. in 6 Monaten) um zirka fünf Monate (plus die Zeit, einen neuen Anwalt zu suchen, der das gesamte Verfahren wieder neu startet, sprechen wir über gut 7 bis 8 Monate Verzug). "Herr Dr. B....", der den Fall übernahm, gab vor Zeugen zu, daß sein MA "Herr D......" die Sache vollständig "versiebt" hätte und das es dadurch schwierig würde, materielle Entschädigungen durchzusetzen. Weiter äußerte dieser, daß man eine einfache Nachbarschaftsklage (z.B. durch eine einstweilige Verfügung, ...) in 2 Wochen auf drei Seiten und nicht in fünf Monaten erledigt . Wenn man gleich zu ihm gekommen wäre. Doch selbst dieser Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." wußte nicht, daß zuerst ein formelles Schlichtungsverfahren erfolgen muss, ohne dieses jedes Gericht eine wie auch immer ausgerichtete Klage abweisen würde. (Erstes Jurasemester) Der Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." war meines Erachtens nach in seinen Aussagen sehr irritierend. Er hat ein Urteil zu einem Schornstein (800 Std. Blendung) mit gängigen Urteilen zu PV-Anlagen (bereits 30 Std. Blendung reichen für eine Nachbarschaftsschädigung aus) VERWECHSELT. Als er merkte, daß auch er falsch lag, bot er an, ALLE Gelder zurückzuzahlen. Ich nahm das Angebot an. Doch der materiell mögliche Ausfall an geldwerter Entschädigung und eine Verzögerung von bis zu 8 Monaten war wohl bereits eingetreten. (Streitwert Klageentwurf 10/ 2022 pro Monat 820 €) Als ich um Klärung zum Schadensersatz bat, verwies der Kanzleianteilseigner "Herr Dr. B...." in einem "respektlosen" Stil in einem Schreiben darauf, daß in Zukunft alle Kommunikationsversuche meinerseits in der ABLAGE P wie Papierkorb landen würden und schob mir als LAIEN das Versagen zweier PROFIS auch noch in die Schuhe. Wenn ZWEI Profianwälte nicht wissen, daß bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten zuerst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden muß, deutet das zumindest in meinem Fall auf eine geringe fachliche KOMPETENZ hin. Ob das auch anderswo in anderen Fällen oder bei anderen Kanzleimitgliedern so ist, vermag ich nicht zu sagen. Im Nachgang am 15. Juni verlangte die Kanzlei von Google, daß die Rezension gelöscht werden soll. Hier die Beschwerde dieser Kanzlei, die mir von Google übersandt wurde: "Meiner Mandanschaft ist der Rezendent "Herr ..." weder bekannt noch bestand eine Geschäftsbeziehung. Des Weiteren beinhaltet die Rezension diffamierende Inhalte. Als Konsequenz verlangen wir, dass die Bewertung im vollen Umfang entfernt wird, da nicht wahrheitsgemäße Rezensionen gegen Ihre Richtlinien verstoßen." Es bleibt als Erkenntnis: Mir wurde diese Kanzlei als "Kooperationskanzlei" durch eine Rechtsschutzversicherung empfohlen. Ich hatte Vollmachten unterschrieben, die Kostennoten wurden ordnungsgemäß überwiesen. Ein Anwalt schrieb die Nachbarn an. Der gesamte Schriftverkehr über E-Mail/ Papierform sowie der Klageentwurf liegen vor und bei dem Abschlußgespräch mit dem Kanzleianteilseigner, hatte ich einen Zeugen dabei. Ich war insgesamt zu drei Terminen in der Kanzlei. Nachtrag: Anfang 2024 wurden die Nachbarn in Zusammenarbeit mit einer anderen Anwaltskanzlei gerichtlich dazu "gezwungen", die PV Anlage zu demontieren und einen ordentlichen Schadensersatz/ Schmerzensgeld zu zahlen.

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