Friseursalon Bewertungen & Top Anbieter in Hannover
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Friseursalon in Hannover
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Super atmosphere, nettes Personal und super Service Immer wieder gerne
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Für mich der beste Frisör in Hannover. Zufällig vor bestimmt 10 Jahren entdeckt - seitdem bin ich Stammkunde. Service, Freundlichkeit, Flexibilität - alles perfekt.
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Seit Jahren der Frisör meines Vertrauens.Oft werde ich auf meinen guten Schnitt und die schönen Strähnchen angesprochen. Total nettes, engagiertes Team.Ein echter Glücksfall!
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Der liebe Jörg hat sich super um mich gekümmert! Ich kam mit einem „Notfall“ zu ihm, da mir den Tag zuvor woanders die Haare ganz ganz schlimm verschnitten wurden und die erfolgte Schadensbegrenzung bei Jörg, die ich nebenbei ohne Termin bekommen habe, lässt mich jetzt nun wieder unter Leute trauen. Da komme ich gerne wieder 😊
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Ich habe mich sehr unwohl während meines Friseurbesuches gefühlt. Der Service war mies. Ich habe meine Haare tönen lassen. Das Farbergebnis war am ersten Tag auch vollkommen in Ordnung. Direkt nach der ersten Haarwäsche sah es leider nicht mehr schön aus. Für den Preis hätte ich mehr erwartet. Schade.
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Habe eine wunderbare Haarintegration bekommen. Durch meinen Topper habe ich wieder volles, langes Haar. Vielen Dank an Kathrin, Denise und Larissa.
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Ich hatte heute einen Termin zwecks Beratung zu einer Perücke, da ich diese aufgrund einer Chemotherapie benötige. Diesen Termin hatte ich telefonisch vereinbart. Am Geschäft angekommen, wurde ich zunächst reserviert im Regen stehend begrüßt. Mein Mann war mit zu dem Termin gekommen. Ohne überhaupt den Empfangsbereich betreten zu dürfen, wurden wir unmissverständlich und ziemlich unfreundlich (auf dem Gehweg stehend) darauf hingewiesen, dass mein Mann, der zur mentalen Unterstützung mitgekommen war, das Geschäft nicht betreten dürfe. Dies habe der Gesetzgeber aufgrund der Coronapandemie so entschieden. Offensichtlich haben die Damen die aktuelle Coronaverordnung nicht richtig gelesen, denn in dieser findet sich nicht, dass Ladengeschäfte nur durch eine Person betreten werden dürfen. Bei der Auswahl einer Perücke handelt es sich um eine hochsensible und persönliche Angelegenheit. Von den Kunden zu verlangen, dass ein solcher Termin allein wahrgenommen wird, ist eine Frechheit und entbehrt jeglicher Grundlage. Die beiden Damen waren unprofessionell, unfreundlich und zu keinem Zeitpunkt bemüht, ein angenehmes und willkommenes Klima zu schaffen. Vermutlich haben wir sie in ihrer Kurzarbeit gestört. In anderen Zweihaarläden ist es kein Problem, einen Angehörigen mit zu einem solchen Termin zu bringen, trotz Corona. Ergänzung zu der Antwort des Dienstleisters: Die Arbeitsschutzanweisungen der BG entfalten keine ordnungsrechtliche Bindungswirkung, da es sich bei der BG um keinen Gesetzgeber handelt. Für die Ordnungsbehörden ist allein die geltende Coronaverordnung bindend. Darüber hinaus sieht die Arbeitsschutzanweisung der BG für Friseure folgendes vor: Lediglich der jeweilige Kunde, die jeweilige Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte dürfen sich unter konsequenter Einhaltung der Schutzmaßnahmen für die Dauer der Friseurtätigkeiten nähern. Die Begleitperson unterzieht sich keiner Friseurtätigkeit, sondern sitzt unter Einhaltung des Mindestabstandes im Wartbereich. Der von dem Dienstleister zitierte Passus betrifft die Ausnahme von der Einhaltung des Mindestabstandes. Bei Begleitpersonen wird der Mindestabstand zu keinem Zeitpunkt unterschritten, sodass es auch einer Ausnahme nicht bedarf. Zu keinem Zeitpunkt wurde verlangt, dass die Begleitperson in eine Beratungskabine kommt. Unabhängig von der Interpretation des Dienstleisters der Coronaverordnung: Sie werben in der MHH explizit um Krebspatienten, verfügen aber über kein Personal, welches sensibel und empathisch auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen kann. Die beiden gestern tätigen Damen waren herablassend und demütigend. Die Antwort des Dienstleisters, mir zu unterstellen, ich würde einen Rechtsbruch verlangen, zeigt eindeutig, wie mit Kunden umgegangen wird. Ich habe keinen Rechtsbruch verlangt, da die Begleitung durch einen Angehörigen keinen Verstoß gegen die Coronaverordnung darstellt.