Fachhandel für Sport- und Fitnessgeräte Bewertungen & Top Anbieter in München
Anbieter in der Kategorie Fachhandel für Sport- und Fitnessgeräte in München
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Habe Wanderschuhe gekauft. Prima Auswahl, beste Beratung. Das Traditionsgeschäft in Neuhausen ist eine absolute Empfehlung.
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Chef sehr freundlich aber bei einer Standard Anfrage - Bindung von einem Ski auf dem anderen montieren - wurden vorab so viele Probleme gesehen dass ich meine Ski wieder mitnehmen musste. Gewährleistung, bohrschablonen, Haftung.. alles sehr schwierig und da ich die Ski nicht bei ihm gekauft habe wäre es sehr teuer. Bezeichnung skiservice ist hier fehl am Platz. Bin umsonst durch die Stadt gefahren. Sport Stahl in der Landsberger konnte problemlos weiterhelfen zum Bruchteil des Preises.
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Perfektes Beratungserlebnis! Ich wurde von Dominik Loew beraten und kann nur sagen: perfekt! Absolutes Know-how, sympathisch, ein echter Berater, der keinesfalls versucht hat, mir das teuerste Produkt aufzuschwatzen, sondern der ehrlich herausfinden wollte, was am besten zu mir passt. Das ist auch gelungen und ich bin sehr glücklich mir meiner Autark 2200 - danke dafür!
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Keine zielführenden Serviceleistungen durch Zentralr
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Super Laden , viel Auswahl , gute Beratung 👍kann ich nur empfehlen
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Kunde soll mit abgeändert zitierten Geschäftsbedingungen abgewimmelt werden, um bestehende Ansprüche nicht leisten zu müssen - unterirdisches Geschäfsgebahren! Ich habe (leider) dort eingekauft unter Ausweisung der MwSt., da die Ware für den Export bestimmt war. Dies war mir bestätigt worden und es wurde beim Verkauf mit der Rechnung ein Formular mitgegeben, mittels dessen die MwSt gegen Zollstempel erstattet werden sollte, wobei das Formular ausdrücklich und dezidiert Bedingungen nannte, die seitens des Kunden hierfür erfüllt werden müssten. Diese habe ich vollständig erfüllt, was soweit auch von Händlerseite nicht bestritten wird. Jedoch schiebt man von dort nun eine zusätzliche Fantasie-Bedingung nach, mit der man erwirken würde, dass der Anspruch verjährt ist: Problem hierbei ist, dass diese Bedingung frei erfunden ist, da sie eben nicht(!) auf den bei Abschluss des Kaufvertrages übergebenen Dokumenten genannt wird (womit die ganz normale gesetzliche Verjährung gilt, die noch lange nicht abgelaufen ist). Nicht nur wird eine solche Fristbedingung behauptet, man hat sogar in einer Email die angeblichen Bedingungen genannt und hierbei den Text, der auf dem Formular genannt ist, so verfälscht, dass dieser die verkürzte Verjährungsfrist nun als Bedingung aufführt. Als ich auf diesen verfälschen Text nicht einfiel und auf mein Recht beharrt, wurde die Argumentation plötzlich geändert: Nun wurde nicht mehr behauptet, ein solcher Anspruch sei verjährt, sondern er habe vielmehr nie bestanden, da ein Händler zu einer solchen Erstattung nicht verpflichtet sei. Auf erneuten Widerspruch, dass diese Erstattungsverpflichtung selbstverständlich bestehe, da sie doch Vereinbarung Teil des Kaufvertrags sei, der unter expliziter Zusage der Erstattung unter den schriftlich aufgeführten Bedingungen (die wie gesagt vollumfänglich erfüllt wurden) geschlossen wurde, kam prompt die nächste argumentative Kehrtwende: Nun wurde erst gar nicht mehr darauf abgestellt, ob der Anspruch bestehe und ob er verjährt sei (für die Aktion mit dem verfälschten Zitat der Bedingungen habe ich bis heute keine Entschuldigung erhalten), sondern der Händler, bei dem ich gekauft habe, der die Erstattung zugesichert hat und der die Bedingungen bei Kauf schwarz auf weiß genannt hat, nämlich die Filiale München, erklärt sich nun als nicht zuständig, sondern verweist auf die Zentrale, um so zu versuchen, selbst aus dem Schneider zu sein.
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Amazingly fun and surprisingly tiring! Not only a great way for professional skiers/snowboarders to work on their technique but also a great way to get out of breath and enjoy yourself. Highly recommended