Anwaltskanzlei Bewertungen & Top Anbieter in Wiesbaden

Anbieter in der Kategorie Anwaltskanzlei in Wiesbaden

Insgesamt haben wir
5 Anbieter
mit
535 Bewertungen
gefunden.
5.0
16 Bewertungen aus 1 Quelle
Dotzheimer Str. 166 | 65197Wiesbaden

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F M auf
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Herr Roth hat meine Ansprüche in Sachen Patientenrecht erfolgreich vertreten. Kontakt war immer sachlich, auf den Punkt, trotzdem menschlich und freundlich. Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Er hat nicht nur das Geld im Sinn, sondern er sieht den Mandanten als Mensch. Danke für den Beistand und weiterhin Erfolg und vor allem Gesundheit.

Alfred-Schumann-Str. 6 | 65201Wiesbaden

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Farsad A auf
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Heute habe ich ein telefonisches Beratungsgespräch mit Herr Salzbrunn geführt. Herr Salzbrunn hat mich rechtlich gut beraten und hat aufgrund der Kürze des Gesprächs sogar auf eine Vergütung verzichtet. Herr Salzbrunn kann ich aus meiner Erfahrung heraus nur weiterempfehlen.

4.6
241 Bewertungen aus 3 Quellen
Uhlandstraße 4 | 65189Wiesbaden

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Martina B auf
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Die Kanzlei hat meine Erwartungen übertroffen! Mit viel Engagement und Fachkenntnis wurde mein Anliegen bearbeitet und erfolgreich gelöst. Ich bin äußerst zufrieden und vergebe volle 5 Sterne!

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Angelo D auf
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Ich habe auf ihrer Website einen 15-minütigen Termin für eine kostenlose Beratung gebucht. Ich erhielt per E-Mail und SMS eine Bestätigung, dass ich am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit kontaktiert werden würde. Niemand hat mich jemals angerufen. Ich habe zwei E-Mails geschrieben und gefragt, warum ich nicht kontaktiert wurde, und nie eine Antwort erhalten.

4.5
191 Bewertungen aus 2 Quellen
Uhlandstr. 4 | 65191Wiesbaden

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Heike G auf
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Herr Cäsar-Preller hat sich meinem Anliegen sofort angenommen und vertritt mich . Herr Cäsar-Preller und sein gesamtes Team sind sehr freundlich und kompetent. Man fühlt sich sehr gut aufgehoben . Ich kann diese Kanzlei bestens empfehlen.

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Net R auf
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Was ich mit dieser Kanzlei erleben musste, ist unfassbar und grenzt an Betrug. Ausgangslage war ein Ausbildungsvertrag mit einem Institut, den ich anfechten wollte. Es lag bereits ein Mahnbescheid vor. Betreut wurde ich zunächst von einer Anwältin, die mir nach Prüfung der Sachlage dazu riet, den Mahnbescheid zu bezahlen, „man könne da nichts für mich tun!“ Unter Schmerzen habe ich die Summe tags darauf überwiesen. Nicht einmal 1 Stunde nach Banküberweisung rief mich eben diese Anwältin an und wollte nun doch Widerspruch einlegen. Als juristischer Laie war ich voller Hoffnung, das Blatt noch zu meinen Gunsten wenden zu können. Da diese Anwältin aber auf Medizinrecht spezialisiert ist, wurde ich an einen Kollegen verwiesen. Für ihn war es der erste Fall in Sachen Verbraucherrecht, was mir nicht gerade Mut machte. In Kenntnis meiner geleisteten Zahlung legte er nun Widerspruch beim Amtsgericht Berlin ein. In Eigenregie hatte ich herausgefunden, dass das Bildungsinstitut rechtswidrig mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ für die Ausbildung warb und hier sah ich einen guten Ansatzpunkt mich gegen die Forderung zu wehren. Der Anwalt brauchte aber mehrere Versuche, die richtige Fragestellung an die entsprechende Aufsichtsbehörde für Fernlehrgänge (ZfU) zu stellen. Urplötzlich erhielt ich eine Nachricht, dass dieser Anwalt aus eigenem Wunsch aus der Kanzlei ausscheiden werde und er meinen Fall an die Anwältin zurückverweisen wollte, was ich aber ablehnte, da sie m.E. nicht kompetent ist. Weil ich keine Neuigkeiten über den eingelegten Widerspruch hatte, erkundigte ich mich beim Amtsgericht Berlin. Die zuständige Person hat sich vor Lachen kaum eingekriegt und meinte, so ein juristischer Unsinn sei ihr noch nie untergekommen: Die Forderung des Mahnbescheids begleichen und im Nachhinein durch einen Rechtsanwalt Widerspruch einzulegen. Sie riet mir dringend dazu, die "inkompetente" Kanzlei zu wechseln. Nun übernahm der Inhaber der Kanzlei das Mandat und konnte mir aus dem Stehgreif die Kosten für ein Klageverfahren vor dem LG Braunschweig nennen. Genau das wollte ich eigentlich durch einen Widerspruch vermeiden, selbst für die Kosten der Klage in Vorleistung zu treten. Darauf angesprochen, dass unsinnigerweise durch die Kanzlei Widerspruch eingelegt wurde, hat Herr Cäsar-Preller schnell eine Lösung gefunden: Nach Rücksprache mit der Anwältin hat diese mir nie zur Zahlung geraten, man lehnt jede Verantwortung ab, das Verhältnis sei nun zerrüttet und das Mandat beendet … Punkt! Ein Fall für die Rechtsanwaltskammer? Nein, diese hat nach Einlassung der Kanzlei – von der ich auf Wunsch des Inhabers keine Kenntnis erlangen soll – entschieden, dass kein Fehlverhalten vorliegt. Ich habe also 2000 Euro für nichts bezahlt und es ist vermutlich einfach Kalkül der Kanzlei, dass man zur Vermeidung weiterer Kosten nicht gegen sie vorgeht. Wie sagte mein Lateinlehrer stets: Nomen est omen – von Herrn Cäsar-Preller fühle ich mich geprellt!

Straße der Republik 13 | 65203Wiesbaden

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Maria M auf
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Bei Herr Sehring fühlt man sich sehr gut aufgehoben, ehrliche und korrekte Beratung und Vertretung vor Gericht!

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Abdelwahab A auf
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