Anwaltskanzlei Bewertungen & Top Anbieter in Leipzig
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Anwaltskanzlei in Leipzig
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Sehr gute Beratung und ein sehr freundliches Auftreten.
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Ich kann den ausführlich geschriebenen Rezensionen hier leider nicht beiwohnen. In unserem Fall lagen viele essentielle Beweise klar auf der Hand, diese wurden weder preisgegeben, noch wurde sich Seitens unseres rechtlichen Beistandes während der Verhandlung darum bemüht diese darzulegen. Am Anfang der Beratung Klang unsere Aussicht auf Erfolg sehr vielversprechend. Das sich ein Anwalt natürlich nicht zu 100 % auf den Ausgang eines Rechtsstreites festlegen kann, ist ebenso bekannt. Allerdings sollte dann für das "Recht" des Mandanten alles in der Macht stehende erledigt und verteidigt werden um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Leider fehlte es an diesem Engagement. Die Kostenaufstellung war im Gegenzug der Klagepartei um einiges mehr als doppelt so hoch. Dieser Faktor lässt sich für uns als Mandanten anhand der gebrachten Leistungen nicht ganz nachvollziehen. Wir sind mit der rechtlichen Vertretung mehr als unzufrieden und hochgradig enttäuscht. Das nicht nur, weil wir unseren Rechtsstreit verloren haben sondern auch wegen der Art und Weise wie sich dieses Ergebnis zugetragen hatte. Unser Rechtsbeistand und die Mitarbeiterin am Empfang waren stets freundlich, pünktlich und zu persönlichen oder telefonischen Gesprächen erreichbar. In der allgemeinen Zusammenarbeit gibt es keine negative Kritik. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen dennoch für die Zukunft alles Gute.
Letzte Positiv Bewertung
Sehr sehr Gute Anwalt, Unser Problem wurde erfolgreich gelöst👍👍👍👍👍👍
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Meine eigenen Erfahrungen, welche ich mit diesem Einzelanwalt bis heute gemacht habe, bewerte ich mit einem Stern. In diesem Fall liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor. (Beweis: Urteil AG Leipzig, öffentlich verkündet am 11. Februar 2019, Az. 108 C 2892/18; Zurückweisungs-Beschluss der 8. Zivilkammer des LG Leipzig vom 07.11.2019 und Nichtzulassung der Revision, Az. 08 S 88/19): "Am 17.08.2017 suchte ich erstmals die Kanzleiräume des Einzelanwalts Bach auf, erteilte ihm per Formular eine schriftliche Vollmacht, welche ich bereits am 25.10.2017 kündigte. Bearbeiter des Mandats war der angestellte Rechtsanwalt .... Pflichterfüllung: Separat zur Handakte des Rechtsanwalts hatte ich zu Hause die relevanten Unterlagen in einem Ordner gesammelt und chronologisch abgeheftet. Mein Vergleich mit Handakte des RA ... ergibt: Ich habe eine andere Vorstellung von der praktischen Umsetzung des neu gefassten § 50 BRAO (Handakten) sowie von der Erfüllung der Herausgabepflicht gemäß §§ 667, 269 (1) BGB. Nach meiner Ansicht lassen sich "strittige" Forderungen (Honorar-Rechnung) vermeiden, wenn VOR Kosten auslösenden Maßnahmen dem Rechtsanwalt mein schriftlicher, klar formulierter Auftrag mit konkreter Vereinbarung über die Höhe des Honorars unterschrieben vorliegt. Ich kann mir vorstellen, dass sich Konflikte vermeiden lassen, wenn - dem Rechtsanwalt für seine Berufung und seinen Schriftverkehr mit Dritten meine schriftliche Vollmacht vorliegt, - der Rechtsanwalt akzeptiert, dass ich selbstbestimmt entscheide, ob ich eine solche Vollmachtserklärung unterschreibe. Wichtig ist für mich die erkennbare konflikt- und prozessvermeidende Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um unnötige Gerichtsverfahren dem Mandanten zu ersparen sowie das Gericht zu entlasten."
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Ich bin dir dankbar Herr Stefan Costabel
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Meine erste Wahl, wenn es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Kündigungsschutz geht. Ihr Engagement, ihre professionelle Beratung und ihr Einsatz für meine Rechte haben mich beeindruckt und mir Sicherheit gegeben.
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Hatte heute meinen ersten Termin in der Kanzlei und bin sehr zufrieden. Es war mein Erstgespräch zu meiner Trennung/Scheidung, Fragen wurden ohne Umwege beantwortet und gesagt was geht und was nicht !! Sehr freundlich, zuvorkommend und KOMPETENT!! Kann ich nur weiterempfehlen, wer Anwaltliche Hilfe benötigt!!!!! P.S 5 Sterne reichen hier leider nicht.