Anwaltskanzlei Bewertungen & Top Anbieter in Frankfurt am Main
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main
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Great lawyer, great representation. Won the case.
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Sehr kompetente Beratung
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Vorsicht! Leider gibt es keine Minussterne! Außer sehr hohen Spesen nichts gewesen. Am Anfang wurde mir von diesem Anwalt gesagt wie super erfolgreich die eigene Kanzlei wäre. Dann stellte sich heraus wie unprofessionell diese Kanzlei "arbeitet". Außer hohen Abbuchungen ist überhaupt nichts gemacht worden. Eine Schlussrechnung gab es auch keine. Was soll man da auch reinschreiben, wenn die Akte nicht mal lt. Kanzlei nach ca. 3 Monaten vorlag?!? Einfach eine Abzocke und eine absolute Frechheit! Immer schön Zeit schinden und Angst verbreiten um weitere 10 Stunden abzurechnen. Was in den Stunden überhaupt gemacht wurde, erfährt man nicht! Das Beste war die Mandatskündigung und den Fall selbst in die Hand zu nehmen. Nach meiner eigenen Stellungnahme und Kontaktaufnahme an die Staatsanwaltschaft wurde der Fall nach 8 Tagen eingestellt.
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Um es vorwegzunehmen: PERFEKT! Ich habe Herrn RA Weber von WeSaveYourCopyrights über Google bei der Suche nach einem Rechtsanwalt für Urheberrecht gefunden. Ich war auf der Suche nach einer Rechtsberatung zum Thema Urheberrecht in der Musikbranche und konnte sofort telefonisch einen Termin für ein Online-Beratungsgespräch über Zoom mit Herrn RA Weber vereinbaren. Das Beratungsgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Weber war höchst professionell. Besonders beeindruckt hat mich die Fähigkeit von Herrn RA Weber, sich sofort (und damit meine ich wirklich SOFORT) in der Thematik einzufinden und zu verstehen, welche Informationen ich brauche. Herr Weber hat augenblicklich umrissen, welche rechtlichen Aspekte bei meiner Anfrage relevant sind. Das fand ich erstens absolut beeindruckend und zweitens sehr angenehm. Ohne unnötiges Beiwerk konnte mir Herr Weber dann den Sachverhalt sehr präzise darstellen und mir Wege zeigen, wie ich mein Vorhaben rechtskonform umsetzen kann. Das Beratungsgespräch mit Herrn RA Weber war so hilfreich, dass ich ganz sicherlich im weiteren Verlauf meines Vorhabens mit WeSaveYourCopyrights zusammenarbeiten werden. Man merkt, dass Herr Weber absoluter Vollprofi in diesem Bereich ist. Ganz nebenbei erfolgt die Abrechnung minutengenau - und zwar korrekt. Ganz ehrlich, jede Minute des Gesprächs war das Geld wert. Hochprofessionelle Arbeit. Jederzeit wieder!
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I'm very disappointent after working in several cases with this counsultancy. Communication was weak, outcome was unsatisfying and pricing of invoices were comparatively to peers, too high for the outcome.
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Ich hatte in der Vergangenheit mit mehreren Anwälten zu tun und versuche, so objektiv wie möglich zu sein - aber dies war bisher meine beste Erfahrung! Wirklich kompetent, professionell, offen und unkompliziert! Vielen Dank für Ihre schnelle Unterstützung, ich weiß das wirklich sehr zu schätzen!
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warum nur 1 Stern muss leider ungesagt bleiben ..
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Great service and support during TM registration in Germany
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Bedauerliche Kanzlei, die zunächst nicht die geltenden Gesetze beachten will, und für eine Antwort einer einfachen Frage 150 Euro zzgl. USt haben will, obwohl es zulässig und ihr zumutbar ist, ohne Gebühr die einfache Frage zu beantworten. Daher würde ich sogar nur NULL Sterne vergeben. Nachtrag nach der ebenso bedauerlichen "Stellungnahme": peinlichst+lächerlich behauptet diese durch (anwaltstypisches) Ausfluchtgedöns zunächst sinngemäß, die gestellte Anfrage sei unhöflich als auch überflüssig gewesen, und (nur) dann bestehe die rechtliche Möglichkeit, die einfache Frage, ob das Wort "Volksdeutsch" ebenso als Unionsmarke registrieren könne, wie das Wort "deutsch" gem. Nummer der Marke: 014757983 (Marke eingetragen, Stand am: 8. Februar 2023), zumal hier dreist gelogen wird, meine Frage sei unhöflich gewesen. Dreist und asozial erscheint hier auch die massiv gegen Art. 2, 3 u. 5 GG verstoßende und höchst fragwürdige Behauptung dieser ersichtlich sich nicht sachlich verhaltenden Kanzlei, man können die Eigenschaft einer Person anhand einer Frage feststellen, oder die Lüge, meine Frage wäre überflüssig gewesen. Wenn letzteres so gewesen wäre -wie eben nicht-, dann hätte die Kanzlei gewiss keine 150 € zzg. USt. nach der Fragestellung verlangt, denn dann hätte diese womöglich eine Straftat nach § 263 StGB begangen. Eine derartiges Verhalten sollen bekanntlich Personen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung aufweisen. Mit Sachlichkeit hat dies nichts zu tun! Ein Fall für die Anwaltskammer und der Staatsanwaltschaft, darf ich feststellen.