Anwalt für Immobilienrecht Bewertungen & Top Anbieter in München
Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Anwalt für Immobilienrecht in München
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Ein sehr guter Anwalt ohne die üblichen Anwaltsallüren. In dieser Bewertung geht es um Scheidung bzw. Zugewinnausgleich. Dieser Fall ist sehr umfassend und läuft seit vielen Jahren. Herr Neumeier ist sehr kompetent und beantwortet alle Fragen zügig und zur vollsten Zufriedenheit. Sein Engagement ist sehr viel größer, als ich es von vielen Anwälten kenne. Er ist zudem sehr empathisch und realistisch. Er verspricht einem nichts, was nicht möglich ist. Die Strategie(n), die er vorschlägt sind plausibel und bisher immer aufgegangen. Er ist kein Scheidungsanwalt, der einem rät die Gegenseite maximal auszupressen und bleibt immer sehr menschlich so wie es sein sollte. Wenn der Gegner und gegnerische Anwalt (wie hier) ein besonderer Unmensch ist, kann man sich auf ihn verlassen und er scheut nicht den Konflikt.
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Ich kann die KANZLEI HERZLICH empfehlen. Der Einsatz ist Überwältigend. Es wird alles versucht, um für die Rechte der Mandanten zu kämpfen. Bis jetzt kannte ich nur Anwälte die stillschweigend dasaßen und gar keine Einwände hatten.. Aber nicht HERR SCHILDBERG! Dafür bin ich der Kanzlei jetzt schon, lebenslang dankbar. Ich wurde auch immer sofort auf dem Laufenden gehalten und mir wurde alles ganz genau erklärt, so dass ich als Laie den Prozess auch verstehe. Die mit Abstand beste Anwaltskanzlei in Deutschland! Vielen vielen vielen herzlichen Dank
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Die vorgestellten Erfolgsstories vermitteln einen positiven Eindruck ihrer Arbeit und zeigen, dass man bei ihnen in guten Händen ist.
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Herr Spöth hat mich parallel in zwei Rechtsangelegenheiten betreut. Nachfolgend schildere ich gerne meine Erfahrungen. Beim Vorgespräch gibt sich Herr Spöth kompetent, interessiert und hinsichtlich der Erfolgsaussichten sehr, sehr zuversichtlich. Dem Mandanten wird versichert, dass die Rechtslange ganz klar und das Kostenrisiko dank niedriger Streitwerte sehr gering sei. Sobald die Mandatsvereinbarung aber einmal unterzeichnet und der Kostenvorschuss (100% Kostenvorschuss) bezahlt ist, ist Herr Spöth für seinen Mandanten leider kaum mehr direkt erreichbar. Emails werden mit vorformulierten Floskeln durch das Sekretariat beantwortet, Rückrufe werden nicht ausgeführt. Auch wenn das Gericht dann einen wesentlich höheren Streitwert ansetzt, als von Herrn Spöth im Vorgespräch angenommen, ist er leider nur schwer erreichbar und auch nur ungern bereit einen solchen Streitwert bei Gericht überprüfen zu lassen. Dies muss der Mandant dann schon selbständig erledigen - Herr Spöth sei schliesslich nicht "Herr des Streitwerts". In Bezug auf den Rechtsstreit tut der Mandant gut daran, Fristen selbst zu überwachen, da das Fristenmanagement im Hause Spöth leider teilweise lückenhaft ist. Auch ist dem Mandanten gut daran geraten sich am Besten selbst tief in die Rechtsmaterie einzuarbeiten, da Herr Spöth zwar vorgibt sich in vielen Rechtsgebieten auszukennen, bei näherer Betrachtung aber leider nur oberflächliches Fachwissen aufweist und er es auch nicht für nötig hält sich tiefer in Spezialgebiete einzuarbeiten. Beim Gerichtstermin ist Herr Spöth kleinlaut und auch gerne bereit einfach mal nur mit den Achseln zu zucken, wenn er (mangels schlechter Vorbereitung) auf die Einwände der Gegenseite keine passende Antwort vorbringen kann oder Unterlagen in seiner digitalen Aktenverwaltung nicht mehr findet. Nach Urteilsspruch ist es Herrn Spöth wichtig einen möglichst hohen Streitwert zu bewahren. Die Bereitschaft eine Streitwertüberprüfung bei Gericht zu beantragen ist gering (er darf schliesslicht dafür keine zusätzlichen Gebühren verlangen) und auch die Beantragung der Kostenfestsetzung erfolgt sehr schleppend. Dies ist nur zu verständlich, da Herr Spöth dank des bereits vorab durch den Mandanten bezahlten, sehr hohen Vorschusses, seine eigene Vergütung ja bereits erhalten hat und es doch keinen Unterschied macht ob der Mandant nun zwei oder vier Monate auf die Rückerstattung seiner Rechtsverfolgungskosten wartet .... Sollten zusätzlich zum bereits bezahlten Vorschuss weitere Gebühren berechnet werden können, ist Herr Spöth aber sehr schnell bei der Sache. Dabei kommt es ihm nicht darauf an ob der Rechtsfall selbst abgeschlossen ist. Schlussrechnungen werden bereits vor Abschluss des Rechtsfalles gestellt und auch sofort angemahnt. Sein eigenes Mahnwesen hat Herr Spöth dabei voll im Griff. Hier darf es auch nicht verwundern, wenn Herr Spöth sich selbst als Anwalt mandatiert und für die Mahntätigkeit nochmals zusätzliche Gebühren erhebt. In diesem Zusammenhang sei dem Mandanten gut geraten, dass er sich am Besten auch tief ins Anwalts-Gebührenrecht einarbeitet, da Herr Spöth in seinen Rechnungen zwar viele Gebührenpositionen aufweist, diese aber in den Rechnungen weder erklärt, noch bereit ist die Gebühren auf Nachfrage zu erläutern. Im späteren Verlauf kann sich dann schon mal heraus stellen, dass manche Gebührenpositionen gar nicht auf den Fall zutreffen bzw. falsch erhoben wurden. Sollte der Mandant aber Zweifel an solchen Rechnungen haben und diese Zweifel gar äussern, legt Herr Spöth sein Mandat einfach nieder und lässt den Mandanten seinen noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit selbständig zu Ende führen (und damit "im Regen stehen"). Selbstverständlich treibt Herr Spöth seine Rechnungen auch nach Mandatsniederlegung dann noch zuverlässig beim Mandanten ein.
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Absolut perfekte Beratung. Meetings über Zoom - alles sehr einfach erklärt. Kann nur weiterempfehlen.
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Diese Rezension wird im Auftrag meines Vaters, der Mandant bei Herrn Huber war, von mir geschrieben: Basierend auf den beeindruckenden Google-Bewertungen von 4,9 entschied ich mich, Herrn Rechtsanwalt Johannes Huber zu kontaktieren, um professionelle Unterstützung in einer Rechtsangelegenheit zu erhalten. Zu Beginn schien Herr Huber engagiert und machte mir vor der Mandatserteilung Zusicherungen bezüglich der Vertretung meiner Interessen. Leider wurde ich bald enttäuscht. Nach der Mandatserteilung beschränkte sich seine Arbeit auf das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite, ohne dass weitere Schritte unternommen wurden. Als ein Teil der Gelder erstaunlicherweise auf das Konto eines anderen Anwalts überwiesen wurde, stellte Herr Huber seine Tätigkeit ein. Er forderte die Zahlung einer hohen Kostennote von 1.054,10 € und verlangte in einer E-Mail: 'Ich bitte um Überweisung und Bezahlung der offenen Rechnung, damit ich das Schreiben an die Gegenseite entwerfen kann.' Dieses Verhalten, kombiniert mit der unerklärlichen Entscheidung, die Kostennote nach Kündigung des Mandats auch an meinen Sohn zu senden, stellt ein vorrangiges Interesse an finanziellen Aspekten über die Vertretung meiner Interessen dar. Herr Huber ist sehr professionell auf dem Rechtsgebiet, mit aller Härte seine eigenen Kosten einzufordern, als die Rechte des Mandanten zu vertreten! Aufgrund dieser Entwicklungen und der mangelnden Vertretung meiner Interessen durch Herrn Huber kann ich ihn nicht weiterempfehlen und rate zur Vorsicht! Zukünftigen Mandanten rate ich, sich nicht allein von Online-Bewertungen leiten zu lassen und gründlich zu recherchieren, bevor sie einen Anwalt beauftragen.
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Äußerst kompetente und freundliche Beratung. Ich habe mich bei Hr. Dr. Eisenmann stets bestens aufgehoben gefühlt und bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden!