Anwalt für Immobilienrecht Bewertungen & Top Anbieter in Bayreuth

Anbieter in der Kategorie Anwalt für Immobilienrecht in Bayreuth

Insgesamt haben wir
1 Anbieter
mit
23 Bewertungen
gefunden.
Karl-Marx-Straße 7 | 95444Bayreuth
Heute:08:30 - 13:00

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Joshua B auf
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Ich war bezüglich Umgangsrecht, Sorgerecht Und Familienrecht bei den Anwälten Zeitler. Für mich als junger Vater war die Betreuung und die Hilfe stets vorbildlich und ich habe nun mehr Zeit mit meiner Tochter, als ich mir anfangs erhofft hatte. Ich kann die Kanzlei nur jedem empfehlen, der seine Rechte durchgesetzt haben möchte. Nach zwei positiv verlaufen. Im Gerichtsverfahren würde ich bei erneuten Streitigkeiten immer wieder auf die Kollegen zukommen.. Vielen Dank an das Team.

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René F auf
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Ich möchte hiermit meine tiefe Enttäuschung über die Art und Weise ausdrücken, wie unsere (von meiner Lebensgefährtin) Angelegenheit in Ihrer Kanzlei bearbeitet wurde. Es scheint, dass der Fokus eher auf dem finanziellen Gewinn der Kanzlei als auf dem Erfolg des Mandanten lag. Uns wurde dringend zu einem Vergleich geraten, der sich im Nachhinein als äußerst nachteilig für uns herausgestellt hat. Was uns jedoch erst viel zu spät klar wurde, ist, dass die Kanzlei bei Abschluss eines Vergleichs eine sogenannte Einigungsgebühr erhält. Diese Gebühr ist im Regelfall höher als die Gebühren, die bei einem Urteil anfallen würden. Angesichts unserer Rechtschutzversicherung hätten wir es vorgezogen, den Rechtsweg vollständig zu beschreiten, anstatt durch einen Vergleich benachteiligt zu werden. Zu Ihrem Kommentar vom 03.07.2024 möchten wir Folgendes anmerken: Wir haben Sie als eine Kanzlei kennengelernt, die es mit Absprachen und der Wahrheit nicht sehr genau nimmt. Ihr jüngster Beitrag bestätigt diesen Eindruck erneut. Ihre Behauptungen erscheinen uns lediglich als Versuch, den Leser dieser Bewertung in die Irre zu führen und zu täuschen. Eine Kanzlei, die sich im Recht sieht, sollte keinerlei Schwierigkeiten haben, eine "unwahre" Bewertung entfernen zu lassen. Wir sind gespannt darauf, diese Bewertung vor Gericht auszudiskutieren. Unser Anwalt, der Ihre Arbeit im Nachhinein überprüft hat, bestätigte uns, dass ein Vergleich nur dann sinnvoll ist, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Selbst in einem solchen Fall muss jedoch sorgfältig abgewogen werden, ob nicht eine Entscheidung in zweiter Instanz zugunsten des Mandanten ausfallen könnte. Diese gründliche Abwägung haben wir bei Ihnen leider vermisst. Wie bereits erwähnt, wären für uns keine weiteren Kosten angefallen, da wir rechtschutzversichert sind. Durch den von Ihnen empfohlenen Vergleich wurden wir jedoch in eine schlechtere Position gebracht. Es scheint, dass für Sie eine schnelle Erledigung Vorrang hatte, ohne die tatsächlichen Vorteile für uns ausreichend zu berücksichtigen. Letztendlich hat der Vergleich Ihrer Kanzlei eine höhere Einigungsgebühr eingebracht, während wir bei einem Urteil vermutlich besser gestellt gewesen wären. Dies stellt für uns einen klaren Interessenkonflikt dar, der nicht im Sinne des Mandanten war. Durch diesen Vergleich haben nur SIE profitiert. Wir bedauern zutiefst, Ihrer Kanzlei das Mandst erteilt zu haben, und möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass dies definitiv das letzte Mal war!

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