Anwalt für Arbeitsrecht Bewertungen & Top Anbieter in Leipzig

Die 5 besten Anbieter in der Kategorie Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig

Insgesamt haben wir
7 Anbieter
mit
610 Bewertungen
gefunden.
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4.9
81 Bewertungen aus 1 Quelle
Jacobstr. 8-10 | 4105Leipzig

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Fatima B auf
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Sehr gute Beratung und ein sehr freundliches Auftreten.

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Danny D auf
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Ich kann den ausführlich geschriebenen Rezensionen hier leider nicht beiwohnen. In unserem Fall lagen viele essentielle Beweise klar auf der Hand, diese wurden weder preisgegeben, noch wurde sich Seitens unseres rechtlichen Beistandes während der Verhandlung darum bemüht diese darzulegen. Am Anfang der Beratung Klang unsere Aussicht auf Erfolg sehr vielversprechend. Das sich ein Anwalt natürlich nicht zu 100 % auf den Ausgang eines Rechtsstreites festlegen kann, ist ebenso bekannt. Allerdings sollte dann für das "Recht" des Mandanten alles in der Macht stehende erledigt und verteidigt werden um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Leider fehlte es an diesem Engagement. Die Kostenaufstellung war im Gegenzug der Klagepartei um einiges mehr als doppelt so hoch. Dieser Faktor lässt sich für uns als Mandanten anhand der gebrachten Leistungen nicht ganz nachvollziehen. Wir sind mit der rechtlichen Vertretung mehr als unzufrieden und hochgradig enttäuscht. Das nicht nur, weil wir unseren Rechtsstreit verloren haben sondern auch wegen der Art und Weise wie sich dieses Ergebnis zugetragen hatte. Unser Rechtsbeistand und die Mitarbeiterin am Empfang waren stets freundlich, pünktlich und zu persönlichen oder telefonischen Gesprächen erreichbar. In der allgemeinen Zusammenarbeit gibt es keine negative Kritik. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen dennoch für die Zukunft alles Gute.

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4.7
46 Bewertungen aus 2 Quellen
Peterssteinweg 1 | 4107Leipzig

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Mihaela B auf
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Sehr sehr Gute Anwalt, Unser Problem wurde erfolgreich gelöst👍👍👍👍👍👍

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Monika K auf
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Meine eigenen Erfahrungen, welche ich mit diesem Einzelanwalt bis heute gemacht habe, bewerte ich mit einem Stern. In diesem Fall liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor. (Beweis: Urteil AG Leipzig, öffentlich verkündet am 11. Februar 2019, Az. 108 C 2892/18; Zurückweisungs-Beschluss der 8. Zivilkammer des LG Leipzig vom 07.11.2019 und Nichtzulassung der Revision, Az. 08 S 88/19): "Am 17.08.2017 suchte ich erstmals die Kanzleiräume des Einzelanwalts Bach auf, erteilte ihm per Formular eine schriftliche Vollmacht, welche ich bereits am 25.10.2017 kündigte. Bearbeiter des Mandats war der angestellte Rechtsanwalt .... Pflichterfüllung: Separat zur Handakte des Rechtsanwalts hatte ich zu Hause die relevanten Unterlagen in einem Ordner gesammelt und chronologisch abgeheftet. Mein Vergleich mit Handakte des RA ... ergibt: Ich habe eine andere Vorstellung von der praktischen Umsetzung des neu gefassten § 50 BRAO (Handakten) sowie von der Erfüllung der Herausgabepflicht gemäß §§ 667, 269 (1) BGB. Nach meiner Ansicht lassen sich "strittige" Forderungen (Honorar-Rechnung) vermeiden, wenn VOR Kosten auslösenden Maßnahmen dem Rechtsanwalt mein schriftlicher, klar formulierter Auftrag mit konkreter Vereinbarung über die Höhe des Honorars unterschrieben vorliegt. Ich kann mir vorstellen, dass sich Konflikte vermeiden lassen, wenn - dem Rechtsanwalt für seine Berufung und seinen Schriftverkehr mit Dritten meine schriftliche Vollmacht vorliegt, - der Rechtsanwalt akzeptiert, dass ich selbstbestimmt entscheide, ob ich eine solche Vollmachtserklärung unterschreibe. Wichtig ist für mich die erkennbare konflikt- und prozessvermeidende Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um unnötige Gerichtsverfahren dem Mandanten zu ersparen sowie das Gericht zu entlasten."

5.0
31 Bewertungen aus 1 Quelle
Goldschmidtstraße 13 | 04103Leipzig

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Rolf auf
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Vielen lieben Dank für alles, was die Kanzlei Costabel und besonders Herr Rechtsanwalt Costabel in meinem nicht so einfachen Fall für mich getan hat. Über alles wurde stets informiert und so wurde ich auf dem Laufenden gehalten. Wenn ein kompetenter Anwalt gebraucht wird, ist man hier an genau der richtigen Stelle. Ich kann die Rechtsanwalts-Kanzlei Costabel guten Gewissens im jedem Fall weiterempfehlen.

Goethestr. 1, (Königsbau, Aufgang B) | 4109Leipzig

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Levi W auf
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Meine erste Wahl, wenn es um arbeitsrechtliche Angelegenheiten wie Kündigungsschutz geht. Ihr Engagement, ihre professionelle Beratung und ihr Einsatz für meine Rechte haben mich beeindruckt und mir Sicherheit gegeben.

4.9
107 Bewertungen aus 1 Quelle
August-Bebel-Straße 63 | 04275Leipzig

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Haci A auf
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Hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt und alles wurde sehr verständlich erklärt. Für jeden zum weiterempfehlen. Top Kanzlei!

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Anne G auf
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Meine Erfahrungen mit diesem Anwaltsbüro sind eher negativ. Mein Exmann wurde bei unserer Scheidung von Herrn Francke vertreten. Erstberatungen sind bei dieser Kanzlei sehr günstig. Man wird aber den Verdacht nicht los, dass das Honorar dann im Nachgang wieder aufgebessert wird, indem keine Scheidung ohne Klage abgewickelt wird, ob nötig oder unnötig. In meinem Fall wurde ich verklagt, mich zu weigern, Unterhalt zu zahlen und Auskunft zu erteilen. Stand zu diesem Zeitpunkt: es wurde zuvor kein Unterhalt gefordert, Herr Francke hatte mindestens 90% meiner Auskunftsunterlagen. Meine Anwältin erhielt im Gegenzug die Auskunftsunterlagen der Gegenseite dann ungefähr eine Woche vor dem anberaumten Gerichtstermin, immer noch unvollständig. Beim Scheidungstermin erschien Herr Francke dann sehr unvorbereitet, hatte meinen Exmann offensichtlich nicht sehr gut auf den Termin vorbereitet und wurde dann sehr schnell laut und ausfallend, nachdem der Termin nicht so gut lief wie gehofft. Es ging sogar soweit, dass Herr Francke meine Rechtsanwältin im Gerichtssaal persönlich beleidigte. Nicht sehr professionell, eher peinlich! Bei der Honorarberechnung für die Scheidung wurde dann nicht nur das Einkommen, sondern das komplette Vermögen als Grundlage angesetzt, obwohl es wegen Vorlage eines Ehevertrages mit Gütertrennung bei der Scheidung nur um den Scheidungstermin ging, nicht aber um die Verteilung des Vermögens. Rechtlich zulässig, aber trotzdem nicht sehr charmant und erhebliche Mehrkosten für beide Seiten. Meine Rechtsanwältin handhabt dies weitaus gerechter. Beim zweiten und letzten Gerichtstermin erschien Herr Francke dann übrigens nicht persönlich, sondern lies sich von seinem Partner Herrn Robel vertreten. In meinen Augen hat die Kanzlei weniger im Sinne meines Exmannes, also ihres Mandanten gehandelt, sondern eher im Sinne ihrer persönlichen Vorteile. Annelore Görg

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