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D
Dr. J

Seit Jahren werde ich von Frau Banning-Fleischer kompetent beraten und vertreten. Aktuell sehr kompetente und zügige Hilfe bei der Gründung einer Firma mit Auslandsberührung. Sehr zu empfehlen!

Thomas P
Thomas P., Gladbeck 45966Zuverlässigkeit und Qualität in Person

Bisher waren meine Erfahrungen nur positiv. Frau Banning-Fleischer und Ihr Team haben uns jederzeit termingerecht zuverlässig unterstützt bei:- der Personalverwaltung u. -abrechnung, insbesondere bei allen Berichtsverplichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern- der Buchführung und Jahresabschluß- den Steuererklärungen, Steuerprüfungen und allen sonstigen für mich lästigen Steuerangelegenheiten aller Art.Und das alles zu einem sehr fairen P

Eckard S
Eckard Seeger, BornheimOptimale Beratung, sehr guter Kundenservice, hervoragendes Fachwissen

- Optimale Lösungen für individuelle Problemstellungen- Schnelle Rekaktionzeiten- optimale Beratung hinsichicht des Machbaren beim Finanzamt- Regelmäßig Information zu gesetzlichen Änderungen im Steuerrecht

T. S
T. S., Bochum 44805Sehr gute Arbeit. Absprachen wurden bestens eingehalten, ...

Sehr gute Arbeit. Absprachen wurden bestens eingehalten, Termine wurden eingehalten.

Ulrich N
Ulrich Neumann, GelsenkirchenGute Arbeit und dass seit Jahren

Ich bin seit Jahren Mandant und kann meine Erfahrungen nur mit sehr gut beurteilen.

Uwe S
Uwe Seidel, HertenZuverlässig, schnell und unkompliziert

Die Steuerberatung Eva-Maria Banning-Fleischer arbeitet zuverlässig, schnell und ist in der Kommunikation direkt und unkompliziert.

A. F
A. F., Gelsenkirchen 45879Gründlich, Vertrauenswürdig, neuester Stand, etwas zu standardisierte Beratung, was wenig Spielraum in der Planungsfreiheit, aber steuerrechtliche Sicherheit bd. Abwicklung der Ebene Finanzamt u. somit Planungssicherheit bietet.

Zwischenberatungen bd. Vierteljährlichen BWA dürftig.Planungsspielraum erst bd. Jahresaufstellung ersichtlich.Gute Beratung hinsichtlich Investions/Renten/Anlagenvorhaben/Betriebl Lohn/-u Buchhaltungsführungen auf der Basis zu erwartender Steuer nach erfolgter Jahresbilanzierung. Man tut gut daran die Unterlagen rechtzeitig, möglichst Vierteljährlich bis Feb des Folgejahres komplett bd. Steuerberatung einzureichen, die Bilanzierung erfolgt dann z