Verteilung der Bewertungen

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Negativ
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12 Bewertungen
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Ruth H

"Apotheke Manhart in Augsburg - Top Kundenservice und rundum zufrieden" Mein Besuch in der Apotheke Manhart in Augsburg war wirklich sehr positiv. Der Kundenservice war hervorragend - das Apothekenpersonal war äußerst freundlich, kompetent und ging sehr auf meine Bedürfnisse ein. Insgesamt war ich rundum zufrieden mit der Dienstleistung und dem Service der Apotheke. Die Abwicklung meines Anliegens verlief reibungslos und schnell. Ich kann die A

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T. G

Wir kaufen seit über zwei Jahren regelmäßig in der Apotheke ein und sind grundsätzlich dort sehr zufrieden.

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M. A

Super Apotheke, super Service, super Mitarbeiter!

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Иосиф Л

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Ag P

Przemiła obsługa

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Robert H

wollte gerade FFP 2 Maske holen gibt es nur zum verkaufen!!!! wollte alte Medikamente entsorgen, die nehmen sie nicht an. Ich betrete diesen Laden nie wieder

Antwort des Unternehmens
Vielen Dank für ihre Rezension! Als Risikopatient haben Sie natürlich Anspruch auf 3 FFP-2 Masken, sofern diese verfügbar sind. Der Ansturm war enorm und die meisten Apotheken haben bereits keine Masken mehr lagernd. Wenn Sie kein Risikopatient sind, dann können wir diese Masken nicht gratis abgeben. Wir erhalten laufend neue Masken und daher können Sie sich gerne ihre Gratismaske abholen, sobald diese verfügbar sind. Altmedikamente können bereits seit Jahren blickdicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dies haben wir immer wieder gerne für unsere Patienten übernommen. Aber haben Sie bitte Verständnis das wir auf Grund der Corona-Pandemie ungern Arzneimittelmüll von außerhalb annehmen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit und ruhige Feiertage!
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Katharina P

Freundlich, hilfsbereit, nehmen sich gerne die Zeit für jeden einzelnen Kunden. Ich komme hier am Liebsten.

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Womo D

Die Manhardt Apotheke war mal eine richtig gute Apotheke. Leider sehr sehr nachgelassen. Kundenservice ein Fremdwort. Hatte etwas online bestellt, damit Rezept hergerichtet wird, als ich zum Abholen kam war nichts da. Angeblich keine Mail erhalten, obwohl ich eine Rückantwort erhielt. Wahrscheinlich ist diese automatisch generiert. Hatte mich dann telefonisch beschwert und auch das Mail an die angegebene Stelle weitergeleitet. Es kam keine Entsch

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ChrisDrummer

Gute Beratung, die meisten Medikamente sind vorrätig und seit kurzem gibt es sogar Payback-Punkte.

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C T

Edit: Frau M. und L., die lange Rede können Sie sich sparen. Die Angelegenheit wird trotzdem weitergegeben. Dieses Medikament so auszutauschen, ist, wie wenn der Arzt 300 mg verordnet und Sie geben einfach 150 mg raus. Sie halten sich für schlauer als ein Arzt? Mal schauen, ob Sie das immer noch tun, wenn wir fertig sind. Ich lass ein Medikament abholen und die Apothekerin tauscht es ganz dreist ohne einen einzigen Kommentar in ein ganz anderes

Antwort des Unternehmens
Sehr geehrte Frau S., danke für ihre Rückmeldung. Als Apotheke sind wir an das geltende Recht gebunden und befolgen dieses. Rabattverträge der Krankenkassen bestehen seit dem Jahr 2004. Wir haben ihrem Abholer ein wirkstoffidentisches Arzneimittel nach Krankenkassenvorgabe mitgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um 2 ganz unterschiedliche Medikamente. Anbei eine Erläuterung und gerne helfen und kümmern wir uns gemeinsam um etwaige Rückfragen, sofern diese sachlich und freundlich bleiben. Bei einem Rabattvertrag sagt ein Pharmahersteller einer Krankenkasse zu, dass er für ein Medikament oder auch ein ganzes Sortiment einen Rabatt auf den bundesweit einheitlichen Apothekenverkaufspreis gewährt. Die Krankenkasse wiederum sagt dem Hersteller zu, dass alle ihre Versicherten im Normalfall künftig nur dessen Präparate erhalten. Seit dem 1. Januar 2011 ist gesetzlich geregelt, dass die Laufzeit der Rabattverträge zwei Jahre betragen soll. Damit ist für alle Beteiligten eine gewisse Planungssicherheit gewonnen. Kassen und Hersteller halten viele Informationen aus den Verträgen geheim, z.B. das genaue Einsparvolumen durch die rückerstatteten Rabatte. Die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern haben zu einer dynamischen Entwicklung im Arzneimittelmarkt geführt. Rabattarzneimittel haben laut GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz seit 2007 Vorrang vor anderen wirkungsgleichen Präparaten. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Kasse vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben. Es können nur solche Arzneimittel ausgetauscht werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie den gleichen Wirkstoff und die gleiche Wirkstärke aufweisen. Weitere Kriterien sind die gleiche oder als austauschbar festgesetzte Darreichungsform, die identische Packungsgröße sowie die Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet. Ein Austausch darf nicht erfolgen, wenn der Arzt den Austausch auf dem Rezept durch Ankreuzen des aut-idem-Feldes verboten hat. In begründeten Einzelfällen kann die Apotheke von einem Austausch absehen, z.B. wenn aus Sicht des Apothekers pharmazeutische Bedenken bestehen. Daran sind entsprechende Dokumentationspflichten geknüpft. Weitere Ausnahmen bestehen in dringenden Fällen, wenn umgehend eine Versorgung erfolgen muss und das Arzneimittel erst von der Apotheke bestellt werden müsste. Auf Wunsch des Patienten kann die Apotheke dem Patienten seit dem 1. Januar 2011 ein anderes Arzneimittel abgeben als dasjenige, das er nach den geltenden Bestimmungen erhalten würde. Sofern der Patient davon Gebrauch machen möchte, erhält er das gewünschte austauschbare Arzneimittel gegen Kostenerstattung. Dazu muss der Patient in der Apotheke den vollen Apothekenverkaufspreis des Arzneimittels bezahlen. Die Krankenkasse erstattet dann nach Einreichung durch den Patient die Kosten, jedoch nicht in voller Höhe. Rabatte und sonstige Abschläge werden von der Krankenkasse einbehalten. Die Höhe dieser Abschläge kennt die Apotheke nicht. Der Patient trägt die Mehrkosten.